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Historisches Museum Obwalden: Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung

7. November 2016
Für den Betrieb des Historischen Museums Obwalden schliesst der Regierungsrat mit dem Historischen Verein Obwalden eine neue Leistungsvereinbarung ab. Die aktuelle Leistungsvereinbarung läuft Ende 2016 aus und muss erneuert werden. Mit der Leistungsvereinbarung verbunden ist der Kantonsbeitrag. Dieser beträgt auch in der neuen Leistungsvereinbarung 95 000 Franken pro Jahr. Zuständig für die Genehmigung des Kantonsbeitrages ist der Kantonsrat.
Das Historische Museum Obwalden ist für den Kanton eine bedeutende Kulturinstitution. Der Kantonsrat hat diese Bedeutung mit der Verankerung des Historischen Museums Obwalden im Kulturgesetz unterstrichen. Der faktische Betrieb des Museums obliegt seit seiner Gründung im Jahre 1877 dem Historischen Verein Obwalden bzw. dem damaligen Historisch-antiquarischen Verein Obwalden. Dem Kanton gehört das Gebäude, das alte Zeughaus an der Brünigstrasse. Für den baulichen Unterhalt ist das kantonale Bau- und Raumentwicklungsdepartement zuständig. Das Sammelgut gehört zum grossen Teil dem Kanton und den Korporationen, wobei genaue Angaben fehlen.

Verein führt weiterhin das Museum
Der Regierungsrat nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Historische Verein Obwalden bereit ist, den Betrieb des Museums weiterhin sicherzustellen. Dazu ist allerdings wiederum ein jährlicher Kantonsbeitrag notwendig, der auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung bewilligt werden soll. Das Bildungs- und Kulturdepartement hat mit dem Verein die aktuell geltende Leistungsvereinbarung überprüft und leicht angepasst. Die nun vorliegende Leistungsvereinbarung soll vom Regierungsrat und dem Verein unterzeichnet werden, sobald der Kantonsrat den Kantonsbeitrag genehmigt hat.

Die inhaltlich bedeutsamsten Änderungen der erneuerten Leistungsvereinbarung gegenüber der aktuellen Fassung betreffen die unbefristete Geltungsdauer der Leistungsvereinbarung, die Kündigungsfrist sowie die periodische Anpassung des Kantonsbeitrages an die Teuerung. Der Kantonsbeitrag bleibt dagegen unverändert.

Zugehörige Objekte

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