Spitex: Beiträge des Kantons im Rahmen der NFADer Regierungsrat regelt in Ausführungsbestimmungen die Kantonsbeiträge an die Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause (namentlich Spitex). Er übernimmt aufgrund der Teilentflechtung mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Sinne einer Mischfinanzierung die bisherigen Bundesbeiträge.
Datum des Geschäftes 13. März 2008
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