Kopfzeile

Inhalt

Referendum gegen Nachtrag zum Behördengesetz

27. Oktober 2016
Der Regierungsrat nimmt Kenntnis von der Einreichung eines Referendumsbegehrens gegen den vom Kantonsrat am 8. September 2016 erlassenen Nachtrag zum Gesetz über die Entlöhnung und Entschädigung von Behörden und Kommissionen (Behördengesetz).
Das am 17. Oktober 2016 von Christian Limacher, Alpnach, eingereichte Referendumsbegehren ist von 141 Personen unterzeichnet. Die Staatskanzlei hat bei den Gemeinden die Beglaubigung der Unterschriften in Auftrag gegeben. Beim fakultativen Gesetzesreferendum beträgt das verfassungsmässige Quorum 100 gültige Unterschriften.

Der Nachtrag zum Behördengesetz ist vom Kantonsrat am 8. September 2016 mit 27 Stimmen zu 20 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gutgeheissen worden. Hauptinhalte des Nachtrags sind Anpassungen der Entschädigungen von Kantonsratsmitgliedern für die Vorbereitung und Teilnahme an Kommissionssitzungen, Anpassungen der Entschädigungen für das Ratspräsidium und das Ratsvizepräsidium sowie der Beiträge an die Fraktionen des Kantonsrats.

Die Volksabstimmung über das Referendumsbegehren wird vom Regierungsrat auf den 21. Mai 2017 in Aussicht genommen.

Zugehörige Objekte

Name
16-74_MM_RR_Referendum_Behordengesetz.pdf Download 0 16-74_MM_RR_Referendum_Behordengesetz.pdf
Auf Social Media teilen