Referendum gegen Nachtrag zum Behördengesetz
Der Nachtrag zum Behördengesetz ist vom Kantonsrat am 8. September 2016 mit 27 Stimmen zu 20 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gutgeheissen worden. Hauptinhalte des Nachtrags sind Anpassungen der Entschädigungen von Kantonsratsmitgliedern für die Vorbereitung und Teilnahme an Kommissionssitzungen, Anpassungen der Entschädigungen für das Ratspräsidium und das Ratsvizepräsidium sowie der Beiträge an die Fraktionen des Kantonsrats.
Die Volksabstimmung über das Referendumsbegehren wird vom Regierungsrat auf den 21. Mai 2017 in Aussicht genommen.
Zugehörige Objekte
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