Ersatzwahl in den Regierungsrat am 12. Februar 2017
Gemäss bewährter Praxis werden Ersatzwahlen möglichst zusammen mit einem eidgenössischen Urnengang durchgeführt. Um sowohl den finanziellen als auch den administrativen Aufwand für den Kanton und die Gemeinden zu optimieren, hat der Regierungsrat die Ersatzwahl auf den 12. Februar 2017, den ersten eidgenössischen Abstimmungstermin im neuen Jahr festgelegt. Die Wahl erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz).
Wahlvorschläge für die Ersatzwahl in den Regierungsrat für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 sind bis Montag, 12. Dezember 2016, 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei einzureichen. Wird nur eine einzige gültige Kandidatur angemeldet, erklärt der Regierungsrat die angemeldete Person als in stiller Wahl gewählt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 19. März 2017 statt.
Der oder die Gewählte tritt das Amt zu Beginn des neuen Amtsjahres 2017/2018 am 1. Juli 2017 an.
Link: Ersatzwahl in den Regierungsrat für den Rest der Amtsdauer bis 2018
Zugehörige Objekte
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16-68_MM_RR_Ausfuhrungsbestimmungen_Regierungsratsersatzwahlen_2017.pdf | Download | 0 | 16-68_MM_RR_Ausfuhrungsbestimmungen_Regierungsratsersatzwahlen_2017.pdf |