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Ersatzwahl in den Regierungsrat am 12. Februar 2017

23. September 2016
Der Regierungsrat hat die Ausführungsbestimmungen für die nach dem Rücktritt von Paul Federer nötig gewordene Regierungsratsersatzwahl erlassen. Als Wahltermin legt der Regierungsrat den 12. Februar 2017 fest. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf den 19. März 2017 angesetzt.
Am 1. März 2016 hat Landstatthalter Paul Federer, Vorsteher des Bau- und Raumentwicklungsdepartements Obwalden, seinen Rücktritt auf den 30. Juni 2017 bekannt gegeben. Mit dieser sehr frühzeitigen Bekanntgabe beabsichtigte der Regierungsrat, den Parteien genügend Zeit für die Vorbereitung der Nachfolge einzuräumen. Dieselben Überlegungen haben den Regierungsrat dazu bewogen, auch die Ausführungsbestimmungen über die Ersatzwahl frühzeitig zu erlassen.

Gemäss bewährter Praxis werden Ersatzwahlen möglichst zusammen mit einem eidgenössischen Urnengang durchgeführt. Um sowohl den finanziellen als auch den administrativen Aufwand für den Kanton und die Gemeinden zu optimieren, hat der Regierungsrat die Ersatzwahl auf den 12. Februar 2017, den ersten eidgenössischen Abstimmungstermin im neuen Jahr festgelegt. Die Wahl erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz).

Wahlvorschläge für die Ersatzwahl in den Regierungsrat für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 sind bis Montag, 12. Dezember 2016, 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei einzureichen. Wird nur eine einzige gültige Kandidatur angemeldet, erklärt der Regierungsrat die angemeldete Person als in stiller Wahl gewählt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 19. März 2017 statt.

Der oder die Gewählte tritt das Amt zu Beginn des neuen Amtsjahres 2017/2018 am 1. Juli 2017 an.

Link: Ersatzwahl in den Regierungsrat für den Rest der Amtsdauer bis 2018

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