Genehmigungsverfahren Ortsplanung Lungern
Kommunaler Richtplan für das Fusswegnetz genehmigt
Im Rahmen der Arbeiten zur Ortsplanungsrevision hat der Einwohnergemeinderat Lungern den kommunalen Richtplan für das Fusswegnetz erlassen. Dieser dient in Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung als behördenverbindliches Arbeitsinstrument für die Planung des Langsamverkehrs. Der Regierungsrat konnte dieses Arbeitsinstrument ebenfalls genehmigen.
Vorbehalte bei der Ortsplanung
Die Zonenpläne Siedlungsgebiet und Landschaft wurden komplett überarbeitet und an die aktuellen Bedürfnisse der Einwohnergemeinde angepasst. Die Übergangsbestimmungen zur bundesrechtlichen Raumplanungsgesetzgebung schreiben vor, dass die Bauzonenfläche bis zur Genehmigung des angepassten kantonalen Richtplans durch den Bundesrat insgesamt nicht vergrössert werden darf. Da nicht genügend kompensatorische Auszonungsflächen vorhanden sind, mussten mit Ausnahme kleinerer Zonenarrondierungen die vorgesehenen Einzonungen von der Genehmigung ausgenommen werden.
Zugehörige Objekte
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16-63_MM_RR_Ortsplanung_Lungern.pdf | Download | 0 | 16-63_MM_RR_Ortsplanung_Lungern.pdf |