Kopfzeile

Inhalt

Genehmigungsverfahren Ortsplanung Lungern

15. September 2016
Die Einwohnergemeinde Lungern hat die Zonenpläne Siedlungsgebiet und Landschaft sowie das Bau- und Zonenreglement an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Die umfassende Überarbeitung mit all den verschiedenen Fachthemen ist vom Regierungsrat grossmehrheitlich genehmigt worden.
Als erste Einwohnergemeinde im Kanton verfügt Lungern mit dem genehmigten revidierten Bau- und Zonenreglement über ein IVHB-konformes, d.h. ein dem revidierten kantonalen Baugesetz entsprechendes Reglement. Für die Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) wird den Einwohnergemeinden eine achtjährige Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023 eingeräumt.

Kommunaler Richtplan für das Fusswegnetz genehmigt
Im Rahmen der Arbeiten zur Ortsplanungsrevision hat der Einwohnergemeinderat Lungern den kommunalen Richtplan für das Fusswegnetz erlassen. Dieser dient in Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung als behördenverbindliches Arbeitsinstrument für die Planung des Langsamverkehrs. Der Regierungsrat konnte dieses Arbeitsinstrument ebenfalls genehmigen.

Vorbehalte bei der Ortsplanung
Die Zonenpläne Siedlungsgebiet und Landschaft wurden komplett überarbeitet und an die aktuellen Bedürfnisse der Einwohnergemeinde angepasst. Die Übergangsbestimmungen zur bundesrechtlichen Raumplanungsgesetzgebung schreiben vor, dass die Bauzonenfläche bis zur Genehmigung des angepassten kantonalen Richtplans durch den Bundesrat insgesamt nicht vergrössert werden darf. Da nicht genügend kompensatorische Auszonungsflächen vorhanden sind, mussten mit Ausnahme kleinerer Zonenarrondierungen die vorgesehenen Einzonungen von der Genehmigung ausgenommen werden.

Zugehörige Objekte

Name
16-63_MM_RR_Ortsplanung_Lungern.pdf Download 0 16-63_MM_RR_Ortsplanung_Lungern.pdf
Auf Social Media teilen