Regierungsrat legt landwirtschaftliche Gewerbegrenze neu fest
Ein Landwirtschaftliches Gewerbe bedingt minimalen Arbeitsaufwand
Die SAK-Werte sind unter anderem für die Festlegung des Status eines Landwirtschaftlichen Gewerbes entscheidend. Bisher galten im Kanton Obwalden als Landwirtschaftliche Gewerbe jene Betriebe, die mindestens ein Arbeitsaufkommen von 1,0 SAK aufweisen konnten. Diese Gewerbegrenze wurde nun gesenkt. Neu muss ein Landwirtschaftliches Gewerbe mindestens 0,8 SAK ausweisen.
Ein Landwirtschaftliches Gewerbe bringt Vorteile
Der Status Landwirtschaftliches Gewerbe spielt in verschiedenen Rechtsgebieten eine wichtige Rolle: So können beispielsweise Betriebe, die als Landwirtschaftliches Gewerbe eingestuft sind, von Nachkommen, die den Betrieb selber bewirtschaften wollen und sich dazu eignen, zu einem Vorzugspreis (Ertragswert) übernommen werden. Auch sind nur jene Wohnbauten ausserhalb der Bauzone zonenkonform, die zu einem Landwirtschaftlichen Gewerbe gehören. Weiter werden die Pachtzinsen für Landwirtschaftliche Gewerbe tiefer festgelegt als für Betriebe, die unter der Gewerbegrenze liegen. Schliesslich verfügt ein Pächter über ein Vorkaufsrecht an einem von ihm gepachteten Grundstück, wenn er Eigentümer eines Landwirtschaftlichen Gewerbes ist. Die Direktzahlungen, Investitionshilfen oder die Steuern hingegen werden unabhängig vom Status eines Landwirtschaftlichen Gewerbes festgelegt.
Neue Gewerbegrenze setzt bisherige Praxis fort
Der Regierungsrat ist mit der Senkung der Gewerbegrenze dem vom Bund herabgesetzten Ausmass der Änderung der SAK-Faktoren gefolgt. Wie bisher (seit 8 Jahren) erreicht weiterhin ungefähr derselbe Anteil der Obwaldner Landwirtschaftbetriebe den Status eines Landwirtschaftlichen Gewerbes. Es sind dies rund drei Viertel der rund 600 direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetriebe. Mit der Neufestlegung der Gewerbegrenze bei 0,8 SAK konzentriert sich die Förderpolitik des Kantons Obwalden, wie bis anhin, auf Landwirtschaftsbetriebe mit Grundstrukturen, die ein ausreichendes landwirtschaftliches Potential für eine längerfristige Existenzfähigkeit ausweisen. Gleichzeitig sind für eine erfolgreiche Betriebsführung auch die Fähigkeiten der Betriebsleiterfamilie mitentscheidend.
Zugehörige Objekte
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16-47_MM_RR_Landwirtschaftliche_Gewerbegrenze.pdf | Download | 0 | 16-47_MM_RR_Landwirtschaftliche_Gewerbegrenze.pdf |