Kopfzeile

Inhalt

Regierungsrat verabschiedet Nachtrag zum Tourismusgesetz zuhanden der Vernehmlassung

22. Juni 2016
Der Regierungsrat hat den Entwurf für einen Nachtrag zum Tourismusgesetz und zur Tourismusverordnung zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Der Nachtrag wurde notwendig, weil das Bundesgericht die Beschränkung der Abgabepflicht auf Ferienwohnungsbesitzer, die nicht im Kanton Obwalden wohnen, als unrechtmässig beurteilt hat. In Zukunft soll die Tourismusabgabe auch von den Ferienhaus- und Ferienwohnungsbesitzern mit Wohnsitz im Kanton Obwalden erhoben werden. Zudem ist eine Vereinfachung bei der Erhebung der Tourismusabgaben von Ferienhaus- und Ferienwohnungsbesitzern vorgesehen.
Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Tourismusgesetz und zur Tourismusverordnung vom 3. Mai 2012 in die Vernehmlassung gegeben. Der Nachtrag wurde notwendig weil das Bundesgericht mit Entscheid vom 22. Februar 2016 die Einschränkung bei der Abgabepflicht auf Personen, die sich zu Ferien- oder Erholungszwecken in eigenen oder dauernd gemieteten Gebäuden, Wohnungen oder Zimmern aufhalten oder sich diese zur Verfügung halten und nicht im Kanton Obwalden ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben, als unrechtmässig beurteilt hatte.

Das Tourismusgesetz soll so geändert werden, dass die Tourismusabgabe in Zukunft auch von den Ferienhaus-, Ferienwohnungs- und Zweitwohnungsbesitzern mit Wohnsitz im Kanton Obwalden erhoben wird. Zudem ist eine Vereinfachung bei der Erhebung der Tourismusabgaben von Ferienhaus- und Ferienwohnungsbesitzern vorgesehen, indem die Abgabe nicht mehr je Zimmer erfolgt, sondern nur noch zwischen kleinen, mittleren und grösseren Wohnungen unterschieden wird. Dabei sollen die nicht im Kanton Obwalden wohnhaften Ferienwohnungsbesitzer durchschnittlich entlastet werden. Ausserdem sind Änderungen bei der Erfassung der Abgabepflichtigen vorgesehen.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 15. August 2016. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit soll der Nachtrag zum Tourismusgesetz und zur Tourismusverordnung bereits am 26. Oktober 2016 in erster Lesung im Kantonsrat behandelt werden und zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.

Vernehmlassungsunterlagen:
Vernehmlassung Nachtrag Tourismusgesetz und Tourismusverordnung

Zugehörige Objekte

Name
16-45_MM_RR_VL_Tourismusgesetz.pdf Download 0 16-45_MM_RR_VL_Tourismusgesetz.pdf
Auf Social Media teilen