Regierungsrat verabschiedet Nachtrag zum Tourismusgesetz zuhanden der Vernehmlassung
Das Tourismusgesetz soll so geändert werden, dass die Tourismusabgabe in Zukunft auch von den Ferienhaus-, Ferienwohnungs- und Zweitwohnungsbesitzern mit Wohnsitz im Kanton Obwalden erhoben wird. Zudem ist eine Vereinfachung bei der Erhebung der Tourismusabgaben von Ferienhaus- und Ferienwohnungsbesitzern vorgesehen, indem die Abgabe nicht mehr je Zimmer erfolgt, sondern nur noch zwischen kleinen, mittleren und grösseren Wohnungen unterschieden wird. Dabei sollen die nicht im Kanton Obwalden wohnhaften Ferienwohnungsbesitzer durchschnittlich entlastet werden. Ausserdem sind Änderungen bei der Erfassung der Abgabepflichtigen vorgesehen.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 15. August 2016. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit soll der Nachtrag zum Tourismusgesetz und zur Tourismusverordnung bereits am 26. Oktober 2016 in erster Lesung im Kantonsrat behandelt werden und zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.
Vernehmlassungsunterlagen:
Vernehmlassung Nachtrag Tourismusgesetz und Tourismusverordnung
Zugehörige Objekte
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16-45_MM_RR_VL_Tourismusgesetz.pdf | Download | 0 | 16-45_MM_RR_VL_Tourismusgesetz.pdf |