Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder: Stellungnahme des Regierungsrats
Die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern zu Hause stellt für Eltern und Erziehungsberechtigte eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Sie stehen dabei vor grossen persönlichen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen sowie schwierigen Entscheidungen in ihrem Alltag. Oftmals übersteigen die vielfältigen Belastungen, die aus der jeweiligen Betreuungssituation resultieren, auch die vorhandenen Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten.
In seiner Stellungnahme unterstützt der Regierungsrat die von der Kommission verabschiedete gestaffelte Erhöhung des Intensivpflegezuschlags in Abhängigkeit des zusätzlichen Betreuungsaufwands. Die finanziellen Aufwendungen für diese Anpassungen belaufen sich schweizweit auf ca. 26,5 Millionen Franken pro Jahr. Den Minderheitsantrag der Kommission, der eine einheitliche Erhöhung des Intensivpflegezuschlags fordert und damit zu wesentlich höheren Kosten führen würde, lehnt der Regierungsrat jedoch ab.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
16-30_MM_RR_Stn_Intensivpflege.pdf | Download | 0 | 16-30_MM_RR_Stn_Intensivpflege.pdf |