Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen: Stellungnahme des Regierungsrats
In seiner Stellungnahme unterstützt der Regierungsrat die Stossrichtung der vorliegenden Änderungen. Insbesondere plädiert er für die Erhaltung des Kapitals der zweiten Säule für die Altersvorsorge und spricht sich gegen einen Kapitalbezug der vorhandenen Sparkapitalien im Rahmen der obligatorischen beruflichen Vorsorge aus. Kapitalbezüge für Wohneigentum und der überobligatorischen Mittel sind davon nicht betroffen. Die Variante, dass 50 Prozent des Altersguthabens (Obligatorium) in Kapitalform bezogen werden könnten, wird in Anbetracht des erhöhten Risikos später EL zu beziehen, abgelehnt.
Der Regierungsrat befürwortet, dass das Vermögen bei der EL-Berechnung stärker berücksichtigt wird und unerwünschte Effekte wie die Ungleichbehandlung von Personen in ähnlichen finanziellen Verhältnissen reduziert werden.
Der Regierungsrat ist einverstanden, dass der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, auf Verordnungsebene Ausnahmen vorzusehen, in denen die Schweiz für mehr als drei Monate verlassen werden darf, ohne dass die Ausrichtung der EL sistiert wird. Er beantragt aber, dass die vorgesehene Frist von höchstens einem Jahr auf ein halbes Jahr verkürzt wird.
Um einen Schweiz weit einheitlichen Vollzug der EL sicherzustellen, begrüsst der Regierungsrat die verschiedenen Verbesserungen in der Durchführung. Die Meinung, Sanktionen seien ein geeignetes Mittel, damit die Effizienz in der Bearbeitung hochgehalten werden könne, teilt er nicht.
Die vorgesehene Übergangslösung von drei Jahren führt zu finanziellen Mehraufwendungen. Da das Leistungsniveau der EL mit den vorgesehenen Revisionspunkten grundsätzlich erhalten bleiben soll, erwartet der Regierungsrat die Einführung des revidierten Gesetzes ohne Übergangslösung.
Link: Stellungnahme des Regierungsrats
Zugehörige Objekte
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16-26_MM_RR_Stn_BG_Erganzungsleistungen.pdf | Download | 0 | 16-26_MM_RR_Stn_BG_Erganzungsleistungen.pdf |