17. März 2016
Der vom Kantonsrat am 28. Januar 2016 beschlossene Nachtrag zur Individuel-len Prämienverbilligung (IPV) unterliegt aufgrund des eingereichten Referendums einer Volksabstimmung. Um die Berechnungen und Auszahlungen der Individuellen Prämienverbilligung und Familienzulagen im laufenden Jahr sicherzustellen, hat der Regierungsrat eine Verordnung verabschiedet und sofort in Kraft gesetzt, wonach die Rückwirkung des Nachtrags aufgehoben wird. Für das gesamte Jahr 2016 gelten demnach die bisherigen gesetzlichen Grundlagen.