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Nichtigerklärung einer Einbürgerung: Verwaltungsgericht stützt Entscheid des Regierungsrats

14. März 2016
Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrats, eine Einbürgerung aus dem Jahr 2012 für nichtig zu erklären, abgewiesen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Der Regierungsrat hatte im Sommer 2015 die Einbürgerung eines in Obwalden wohnhaften Mannes für nichtig erklärt. Ihm war 2012 vom Kantonsrat das Kantonsbürgerrecht erteilt worden. Im September 2013 wurde der Mann von der Jugendanwaltschaft Obwalden wegen Raub und mehrfachem Raubversuch, begangen im Dezember 2011, zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Diese Straftat hatte er im Einbürgerungsverfahren verschwiegen. Hinzu kam, dass der Mann im Einbürgerungsverfahren eine Integration in die lokalen Verhältnisse vorspiegelte, die so nicht bestand. Das Amt für Justiz eröffnete daraufhin ein Verfahren, das in einer Nichtigkerklärung der Einbürgerung durch den Regierungsrat mündete. Gegen diesen Entscheid wurde beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben.

Das Verwaltungsgericht hat diese Beschwerde mit Urteil vom 29. Februar 2016 abgewiesen. In der Urteilsbegründung hält das Verwaltungsgericht fest, dem öffentlichen Interesse an der Nichtigerklärung der Einbürgerung wegen Verheimlichung erheblicher Tatsachen und der Missachtung der schweizerischen Rechtsordnung sei ein höheres Gewicht einzuräumen als den privaten Interessen des Beschwerdeführers.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

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