Nichtigerklärung einer Einbürgerung: Verwaltungsgericht stützt Entscheid des Regierungsrats
Diese Straftat hatte er im Einbürgerungsverfahren verschwiegen. Hinzu kam, dass der Mann im Einbürgerungsverfahren eine Integration in die lokalen Verhältnisse vorspiegelte, die so nicht bestand. Das Amt für Justiz eröffnete daraufhin ein Verfahren, das in einer Nichtigkerklärung der Einbürgerung durch den Regierungsrat mündete. Gegen diesen Entscheid wurde beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben.
Das Verwaltungsgericht hat diese Beschwerde mit Urteil vom 29. Februar 2016 abgewiesen. In der Urteilsbegründung hält das Verwaltungsgericht fest, dem öffentlichen Interesse an der Nichtigerklärung der Einbürgerung wegen Verheimlichung erheblicher Tatsachen und der Missachtung der schweizerischen Rechtsordnung sei ein höheres Gewicht einzuräumen als den privaten Interessen des Beschwerdeführers.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Zugehörige Objekte
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