Änderung Energie- und CO2-Verordnung: Stellungnahme des Regierungsrats
Für den Kanton Obwalden ist die Änderung in der EnV betreffend Verfahren bei der Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken von Bedeutung. Diese Änderung ist eine notwendige Folge der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) und der am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Änderungen der Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) und der EnV im Bereich Renaturierungen. Der Kanton Obwalden begrüsst die vorgeschlagene Änderung, welche im Wesentlichen die Zeitdauer und die Anrechenbarkeit von wieder-kehrenden Kosten für Sanierungsmassnahmen regelt.
Link: Stellungnahme des Regierungsrats