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Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte 2016 bis 2020: Ausführungsbestimmungen

9. November 2015
Der Regierungsrat hat die Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte für die Amtsdauer 2016 bis 2020 verabschiedet.
Am 30. Juni 2016 endet die laufende, vierjährige Amtsdauer der Gemeinderäte und der Gerichte. Im Jahr 2016 sind folglich die Gesamterneuerungswahlen dieser Behörden für die Amtsdauer 2016 bis 2020 durchzuführen. Die Wahlen finden jeweils gemeinsam statt. Die Koordination erfolgt durch den Kanton im Einvernehmen mit den Gemeinden. Bereits definitiv festgelegt sind die Wahltermine (vgl. Medienmitteilung Nr. 29 vom 4. August 2015).

Die Kirchgemeinden verzichten auf einen Anschluss an die Gesamterneuerungswahlen für die Gemeinderäte. Sie führen die Wahlen anlässlich ihrer Kirchgemeindeversammlungen durch.
Gemäss Abstimmungsgesetz sind Rücktritte aus Behörden auf das Ende eines Amtsjahres bzw. Mitteilungen über einen Verzicht auf eine erneute Kandidatur in der Regel bis Ende November des Vorjahres bekannt zu geben. Dieser Termin wurde aus planerischen Gründen auf Ende Oktober 2015 vorverschoben.

Aufgrund der Evaluation der Justizreform werden das bisherige Verwaltungsgericht (neun Mitglieder/ein Präsidium) und das bisherige Obergericht (neun Mitglieder/ein Präsidium) in ein Gesamtgericht mit 16 Mitgliedern und zwei Gerichtspräsidien zusammengeführt. Das seit Mitte 2013 bestehende a.o. Gerichtspräsidium II wird dabei ins ordentliche Recht übergeführt. Das Kantonsgericht besteht neu aus acht Mitgliedern (bisher neun Mitglieder) und drei Präsidien.

Infolge der Amtszeitbeschränkung von 16 Jahren gemäss Kantonsverfassung müssen per 30. Juni 2016 folgende Richterinnen und Richter aus den Gerichten ausscheiden: aus dem Obergericht Maurizio Genoni (Vizepräsident), Bruno Dillier, Bernadette Hodel-Bühler und Franziska Kathriner; aus dem Verwaltungsgericht Alex Höchli und Ueli Zutter; aus dem Kantonsgericht Urs Kessler (Vizepräsident) und Edwin Berchtold.

Ferner haben der Staatskanzlei termingerecht mitgeteilt, auf eine erneute Kandidatur für ein Richteramt zu verzichten: aus dem Obergericht: Tony von Ah; aus dem Verwaltungsgericht: Monika Gander-Odermatt (Vizepräsidentin) und Hans Reinhard. Die entsprechenden Verzichtsmeldungen auf Stufe Gemeinderat sind bei den Gemeindekanzleien eingereicht worden.

Bis am 18. Januar 2016 können Wahlvorschläge für den Gemeinderat, für das Gemeinderatspräsidium und -vizepräsidium bzw. in Engelberg für den Talammann und Statthalter, bei der betreffenden Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die Wahlvorschläge für die Mitglieder und die Präsidien der Gerichte sind bei der Staatskanzlei einzureichen. Die Formulare für die Wahlvorschläge können ab Mitte Dezember 2015 bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage der Gemeinde bzw. bei der Staatskanzlei oder auf der Homepage des Kantons bezogen werden.

Link: Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte für die Amtsdauer 2016 bis 2020 vom 13. Oktober 2015

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