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Obwaldner Regierung beantragt beim Bundesrat die Entlassung der Auen Laui und Steinibach aus dem Bundesinventar

6. November 2015
Die Obwaldner Regierung hat beim Bundesrat ein Gesuch um Entlassung der Auen Laui und Steinibach aus dem Bundesinventar eingereicht.
Die Auen Laui (Giswil) und Steinibach (Giswil/Sarnen) sind seit 1992 im Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung aufgenommen und stehen provisorisch unter Schutz. Der Bund verpflichtet die Kantone, für jede Aue eine individuelle Schutz- und Nutzungsplanung zu erstellen, damit diese definitiven Schutz erlangen.

Der Kanton Obwalden ist diese Aufgabe 2013 angegangen und hat entsprechende Schutz- und Nutzungsplanungsentwürfe erarbeitet. Diese führten in der Giswiler und teilweise in der Sarner Bevölkerung zu Widerstand. Im März 2015 hat der Kantonsrat eine Motion überwiesen, in der die Entlassung der beiden Auengebiete aus dem Bundesinventar gefordert wird.

In der Folge hat das Bau- und Raumentwicklungsdepartement durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der kantonalen Verwaltung und der Motionäre, ein Entlassungsgesuch erarbeitet (vgl. Beilage). Neben sicherheitstechnischen Aspekten (Hochwasserschutz ist stärker zu gewichten als Auenschutz) listet der Regierungsrat volkswirtschaftliche Argumente auf, die für eine Entlassung sprechen (Auenschutz behindert touristische Entwicklung der Gemeinde Giswil). Schliesslich wird im Gesuch hervorgehoben, dass im Kanton Obwalden traditionsgemäss ein verantwortungsvoller Umgang mit der Natur gepflegt wird. Der Regierungsrat hat das Entlassungsgesuch zuhanden des Bundesrats verabschiedet. Es wird nun vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) geprüft.

Link: Gesuch des Regierungsrats an den Bundesrat

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15-58_MM_RR_Gesuch_Entlassung_Auen.pdf Download 0 15-58_MM_RR_Gesuch_Entlassung_Auen.pdf
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