Kantonale Schutz- und Nutzungsplanung Aue Alpenrösli- Herrenrüti, Engelberg: Regierung überweist Genehmigungsantrag an den Kantonsrat
Schutz- und Nutzungsplanung für die Aue Alpenrösli-Herrenrüti
Um den Erhalt dieser ökologisch wertvollen und sensiblen Gebiete zu fördern, hat der Bund die wichtigsten Auen in der Schweiz in einem Inventar aufgelistet und mittels Verordnung unter Schutz gestellt. Mit der Ausarbeitung eines kantonalen Schutz- und Nutzungsreglements für die Aue Alpenrösli-Herrenrüti erfüllt der Kanton Obwalden die Vorgabe des Bundes, dass die genauen Perimetergrenzen und Schutzziele für jede Aue vom jeweiligen Kanton individuell festgelegt werden müssen. Erarbeitung sowie Umsetzung der nun durch den Regierungsrat verabschiedeten Massnahmen waren weitgehend unbestritten. Mit einigen kleineren Anpassungen bezüglich Perimeter konnten alle Einsprachen geregelt werden.
Auentypische Eigenheiten sollen erhalten werden
Ziel des Reglements ist der Erhalt der auentypischen Eigenschaften im Alpenrösli. Dies umfasst einerseits die dort ansässige Tier- und Pflanzenwelt. Andererseits soll es auch in Zukunft möglich sein, dass die Engelberger Aa das Gebiet auf natürliche Art und Weise formen kann. Eingriffe für den Hochwasserschutz und die Nutzung sind weiterhin möglich
Das Reglement hält fest, dass Eingriffe zugunsten des Hochwasserschutzes, extensive Alpwirtschaft, naturnahe Waldwirtschaft sowie die Jagd und Fischerei weiterhin möglich sind.
Kantonsrat entscheidet im Dezember 2015
Der Regierungsrat hat das Reglement an den Kantonsrat überwiesen. Dieser wird in der Dezembersitzung darüber beraten.
Kantonsratsunterlagen: Link
Zugehörige Objekte
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