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Regierungsrat will Basisstufe ermöglichen

2. November 2015
Der Regierungsrat will aufgrund der positiven Erfahrungen in der Aussenschule Flüeli-Ranft den Gemeinden in Ausnahmefällen die Einführung der Basisstufe ermöglichen. Dazu ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich, die mit einem Nachtrag in der Volksschulverordnung geschaffen werden soll. Der Regierungsrat hat das Bildungs- und Kulturdepartement beauftragt, dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Das Basisstufenmodell fasst die Kinder des Kindergartens (zwei Jahrgänge) und der ersten und zweiten Primarklasse zu einer Abteilung zusammen. Lehrpersonen des Kindergartens und der Unterstufe unterrichten gemeinsam die Kinder, wobei aufgrund der Altersdurchmischung der Unterricht soweit erforderlich individualisiert angeboten wird. Dagegen umfasst das Modell der Grundstufe nur die Kinder des Kindergartens (zwei Jahrgänge) und der ersten Primarklasse.

Positive Erfahrungen
Mit Bewilligung des Regierungsrats hatte die Gemeinde Sachseln in der Aussenschule Flüeli-Ranft seit Schuljahr 2011/12 eine Basisstufe eingerichtet. Die Bewilligung erfolgte damals im Sinne eines befristeten Schulentwicklungsprojekts, welches auf Ende Schuljahr 2015/16 abläuft. Die Aussenschule war damals in ihrer Existenz gefährdet. Die Einwohnergemeinde Sachseln hat das Projekt evaluiert. Sowohl Schülerinnen und Schüler wie auch Eltern und Lehrpersonen schätzen das Basisstufenmodell sehr und geben dazu durchwegs positive Rückmeldungen. Deshalb möchte der Einwohnergemeinderat Sachseln die Basisstufe unbefristet weiterführen. Er beantragt dem Regierungsrat aufgrund der positiven Ergebnisse aus dem Schulentwicklungsprojekt und dem erstellten Evaluationsbericht, die Weiterführung der Basisstufe Flüeli-Ranft ab Schuljahr 2016/2017 definitiv zu bewilligen.

Basisstufe Ja – Grundstufe Nein
Vor allem aufgrund des von der Gemeinde Sachseln vorgelegten Evaluationsberichts ist der Regierungsrat der Ansicht, dass sich die Organisationsform Basisstufe im Flüeli bestens bewährt hat und diese der Gemeinde insbesondere aus ökonomischer Sicht ermöglicht, ihre Aussenschule Flüeli-Ranft weiterzuführen.

Die Grundstufe stand nicht zur Diskussion, da sie aus organisatorischer Sicht nicht zu den Obwaldner Primarschulen passt. Der seit Jahren bewährte Zweijahresrhythmus in der Primarschule (Unterstufe, Mittelstufe I, Mittelstufe II) könnte bei einer allfälligen Einführung der Grundstufe, die auf der Primarstufe nur die erste Klasse einschliesst, nicht umgesetzt werden. Nach dem Austritt aus der Grundstufe müsste die zweite Klasse eine Stufe für sich allein bilden oder der Mittelstufe I (neu mit drei statt zwei Schuljahren) zugeordnet werden.

Basisstufe nur in Ausnahmefällen ermöglichen
Gestützt auf die positiven Erfahrungen in der Gemeinde Sachseln und die oben erwähnten Ausführungen kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass den Gemeinden die Einführung der Basisstufe als Alternative zum herkömmlichen Modell grundsätzlich ermöglicht werden soll. Allerdings soll dies nur in Ausnahmefällen erlaubt sein. Der Regierungsrat vertritt nämlich die Ansicht, dass die aktuelle Organisationsform mit Kindergarten und Primarschulunterstufe im Kanton als erfolgreich bezeichnet werden kann. Deshalb soll nur bei Vorliegen von besonderen strukturellen Verhältnissen die Einführung der Basisstufe ermöglich werden. Solche besonderen strukturellen Verhältnisse liegen vor, wenn ohne die Einführung der Basisstufe der Schulstandort aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht mehr weitergeführt werden könnte. Diese Situation könnte sich künftig allenfalls wie im Fall Sachseln/Flüeli-Ranft bei weiteren Aussenschulen (Stalden, Wilen, Kägiswill, Melchtal) ergeben. Nur in diesen Fällen könnte von der neu zu schaffenden Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden. Ansonsten will der Regierungsrat aber an der herkömmlichen Organisationsform festhalten. Diese Regelung hätte den Vorteil, dass ein klares Kriterium für die ausnahmsweise Einführung der Basisstufe vorliegt. Eine Bewilligungspflicht müsste nicht festgelegt werden, was den administrativen Aufwand reduziert. Zudem wäre diese Lösung vorteilhaft, weil in den Gemeindeschulen nicht unterschiedliche Modelle nebeneinander existieren würden.

Vernehmlassungsverfahren
Das Bildungs- und Kulturdepartement führt nun bei den Einwohnergemeinden, den politischen Parteien und den Schulpartnern ein Vernehmlassungsverfahren durch, das vom November 2015 bis Ende Januar 2016 dauert.

Vernehmlassungsunterlagen: Link

Zugehörige Objekte

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15-52_MM_RR_Vernehmlassung_Volksschulverordnung.pdf Download 0 15-52_MM_RR_Vernehmlassung_Volksschulverordnung.pdf
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