Videoüberwachung und Datenschutz im RathausDer Regierungsrat bewilligt den Einsatz einer Videoanlage beim Rathaus. Sie dient der Sicherung des Zutrittsbereichs und der Bedienung des Behindertenzugangs. Betreffend Datenschutz ist der Grundsatz des öffentlichen Interesses und der Verhältnismässigkeit gewahrt.
Datum des Geschäftes 23. Aug. 2007
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