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Videoüberwachung und Datenschutz im Rathaus

Der Regierungsrat bewilligt den Einsatz einer Videoanlage beim Rathaus. Sie dient der Sicherung des Zutrittsbereichs und der Bedienung des Behindertenzugangs. Betreffend Datenschutz ist der Grundsatz des öffentlichen Interesses und der Verhältnismässigkeit gewahrt.
Dokumente 07_57_Renovation_und_Umbau_des_Rathauses_Videouberwachung_und_Datenschutz.pdf (pdf, 21.4 kB)


Datum des Geschäftes 23. Aug. 2007