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Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte 2016 bis 2020: Definitive Wahltermine

4. August 2015
Am 28. Februar 2016 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und Mitglieder / Präsidien der Gerichte statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird gleichzeitig mit der Wahl der Gemeinderatspräsidien und -vizepräsidien am 10. April 2016 durchgeführt. Sollte für die Besetzung der Gemeinderatspräsidien und -vizepräsidien ein zweiter Wahlgang nötig sein, findet dieser am 8. Mai 2016 statt.
Der Regierungsrat hat im Mai 2015 zwei Varianten der Wahltermine für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und Mitglieder / Präsidien der Gerichte in die Vernehmlassung gegeben. Alle sieben Gemeindekanzleien sowie eine politische Partei haben sich zu den Wahlterminen geäussert und den Vorschlag des Regierungsrats einhellig unterstützt. Aufgrund dieser Rückmeldungen hat der Regierungsrat die Wahltermine definitiv festgelegt.

Der erste Wahlgang für die Gemeinderäte und Mitglieder / Präsidien der Gerichte findet am 28. Februar 2016 und damit an einem Eidgenössischen Abstimmungstag statt. Am 10. April 2015 erfolgt ein allfälliger zweiter Wahlgang. Gleichzeitig werden am 10. April 2016 die Gemeinderatspräsidien und -vizepräsidien (in Engelberg Ta-lamann und Statthalter) gewählt. Am 8. Mai 2016 schliesslich wird ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Gemeinderatspräsidien und -vizepräsidien durchgeführt.

Gemäss bewährter Praxis werden die Kirchgemeinderäte eingeladen, der Staats-kanzlei bis Ende September 2015 mitzuteilen, ob sie sich den Gesamterneuerungswahlen für die Gemeinderäte anschliessen möchten oder ob sie diese Wahlen anlässlich einer Kirchgemeindeversammlung durchführen.

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