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Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips: Stellungnahme

Für den Regierungsrat hat eine einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips mehr Nachteile als Vorteile. Deshalb bevorzugt er auch in Zukunft die Verfolgung des bilateralen Wegs, auf dem bestehende marktpolitisch hinderliche Regelungen, die rein protektionistisch sind, einzeln angepasst oder aufgehoben werden können. Dies teilt er dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement in seiner Stellungnahme mit.
Dokumente 07_17_Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips Stellungnahme.pdf (pdf, 14.0 kB)


Datum des Geschäftes 15. März 2007