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Gezielter Einsatz der Finanzhilfen für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen

12. Dezember 2013
Der Regierungsrat hat aufgrund der veränderten agrarpolitischen und marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Ausführungsbestimmungen über die Strukturverbesserungen mit Finanzhilfen angepasst. Durch die stärkere Ausrichtung der Finanzhilfen auf langfristig existenzfähige Betriebe soll in Abstimmung mit der neuen Agrarpolitik AP 2014-2017 der Verschuldung der Landwirtschaft entgegengewirkt und deren Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Im Weiteren werden zukünftig die nur beschränkt verfügbaren Finanzmittel von Bund und Kanton in Abhängigkeit der Bedeutung der Strukturverbesserungsprojekte eingesetzt.

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