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Leistungsvereinbarung mit Kloster und Stiftsschule Engelberg erneuert

11. Juli 2019
Der Kanton und die Stiftsschule Engelberg haben die Leistungsvereinbarung über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden in Folge der BiG-Motion überprüft und erneuert. Der Schulgeldbeitrag des Kantons beträgt weiterhin 24 000 Franken pro Schülerin/Schüler und Jahr. Die neue Leistungsvereinbarung tritt auf das Schuljahr 2019/2020 in Kraft.

Seit 40 Jahren besteht zwischen dem Kanton Obwalden und dem Kloster sowie der Stiftsschule Engelberg eine Leistungsvereinbarung über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden: Die Stiftschule ist verpflichtet, Obwaldner Gymnasiastinnen und Gymnasiasten aufzunehmen, im Gegenzug werden Aufwendungen für diese Ausbildung vom Kanton abgegolten. Gemäss der aktuell gültigen Leistungsvereinbarung aus dem Jahr 2012 beträgt das entsprechende Schulgeld 24 000 Franken pro Jahr.

Überprüfungsauftrag aus BiG-Motion
Im Zuge der Überprüfung und Anpassung des Bildungsgesetzes (Umsetzung BiG-Motion) wurde die Leistungsvereinbarung überprüft, mit dem Ziel, die Kosten für den Kanton zu reduzieren. Die Stiftsschule ihrerseits brachte gestiegene Pro-Kopf-Kosten sowie grosse Investitionen in die Schul- und Internatsräume für eine zeitgemässe Infrastruktur durch das Kloster ein.

Vergleichsweise höhere Fixkosten
Das Angebot der Stiftsschule aber insbesondere deren Kleinheit verursachen höhere Fixkosten. In der Folge sind die Schulgeldbeiträge des Kantons für die Stiftsschule im interkantonalen Vergleich relativ hoch. Der interkantonale Vergleich zeigt aber auch: Je dichter das Netz an öffentlichen Gymnasien, desto tiefer die Beiträge. Mit nur einem öffentlichen Gymnasium ist im Kanton Obwalden eine höhere „Versorgungsabhängigkeit“ von privaten Gymnasien gegeben.

Zusammenspiel von Internat und Externat notwendig
Rund die Hälfte der Studierenden an der Stiftsschule Engelberg stammt aus dem Kanton Obwalden. Weder für sie noch für die Internatsstudierenden wäre die Führung eines je eigenen Gymnasiums finanzierbar. Die Stiftsschule Engelberg ist nur im Zusammenspiel von Internat und Externat überlebensfähig. Für den Kanton Obwalden hat die Stiftsschule indes nicht nur eine bildungspolitische, sondern ebenso eine volkswirtschaftliche und regionalpolitische Bedeutung, weshalb dem Regierungsrat die vergleichsweise höheren Schulgeldbeiträge angemessen erscheinen.

Kantonsbeitrag bleibt unverändert
Stiftsschule und Kanton haben sich auf die Beibehaltung der bisherigen Beitragshöhe von 24 000 Franken geeinigt. Der Regierungsrat hat aufgrund der geschilderten Besonderheiten der Stiftsschule auf eine Reduktion des Schulgeldbeitrags verzichtet. Um die Abgeltung künftig dem allgemeinen Preisniveau ohne Neuverhandlungen anpassen zu können, soll der Kantonsbeitrag neu der Teuerung angepasst werden können. Die Neuverhandlung wurde zudem zum Anlass genommen, die Vereinbarung in verschiedenen Bereichen formal anzupassen. Die neue Leistungsvereinbarung tritt auf das Schuljahr 2019/2020 in Kraft.

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