Punktuelle Anpassungen im Bereich Verwaltungsverfahren: Vernehmlassung eröffnet
Mit Blick auf die übergeordnete Zielsetzung, den Finanzhaushalt rasch und nachhaltig zu stabilisieren, ist im Rahmen der Finanzvorlage 2020 das Verwaltungsverfahren im Kanton Obwalden einer Analyse unterzogen worden. Unter dem Begriff Verwaltungsverfahren, können Verfahren zusammengefasst werden, in denen eine Behörde eine Verfügung erlassen soll. Die entsprechenden Regelungen sind vor allem im Staatsverwaltungsgesetz und in der Verwaltungsverfahrensverordnung enthalten.
Die von der Staatskanzlei unter Beizug der Departementssekretariate erstellte Analyse hat gezeigt, dass sich die bestehenden Regelungen in der Praxis bewährt haben und grundlegende Änderungen nicht angezeigt sind. Hingegen kann das Verwaltungsverfahren durch punktuellen Anpassungen einer Reihe von Erlassen vereinfacht, noch effizienter gestaltet und die Nutzung von Synergien optimiert werden. Die vorliegende Vernehmlassung fasst diese Anpassungsvorschläge zusammen.
Gleichzeitig greift die Vernehmlassung einen parlamentarischen Auftrag vom 26. Januar 2017 auf. Der Kantonsrat hatte den Regierungsrat via Postulat aufgefordert, in Form eines Berichts zu prüfen, ob gegen Verfügungen und Entscheide von Organen der öffentlich-rechtlichen Verwaltung grundsätzlich eine 30-tägige Rechtsmittelfrist gelten soll. Wie der Regierungsrat im erläuternden Bericht der Vernehmlassungsvorlage festhält, funktioniert das aktuelle Rechtsmittelsystem mit 20-tägigen Fristen gut, so dass ein Eingriff unverhältnismässig wäre.
Die Vernehmlassung dauert bis 29. März 2019.
Zugehörige Objekte
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19-14_MM_RR_VL_Verwaltungsverfahren_und_amtliche_Publikationen.pdf | Download | 0 | 19-14_MM_RR_VL_Verwaltungsverfahren_und_amtliche_Publikationen.pdf |