Villa Landenberg: Regierungsrat entlässt das geschützte Objekt aus dem Schutzplan
Beschwerde gegen Abbruchbewilligung
Im September 2014 erteilte die Gemeinde die Abbruchbewilligung, unter Übernahme der Auflagen der Denkmalpflegekommission. Im Oktober 2014 stellte die Grundeigentümerin ein Gesuch um Erläuterung der Auflagen der Kommission an die Gemeinde; gleichzeitig erhob sie vorsorglich Beschwerde gegen die Abbruchbewilligung beim Regierungsrat. Dabei ging es im Wesentlichen um die Klärung der Übernahme der Mehrkosten, die durch die angeordneten archäologischen Massnahmen entstehen würden.
Archäologische Funde sind wahrscheinlich
Zum Thema der Archäologie äusserte sich die Kommission in ihren damaligen Erwägungen wie folgt:
„Beim Bau der Villa Landenberg 1858 wurden während der Aushubarbeiten archäologische Funde gemacht: Aus der Römerzeit stammen eine Lampe, ein Parfümfläschchen, ein weiteres Gefäss sowie ein Tonziegel. Diese Fundobjekte lassen eine römische Besiedlung des Geländes vermuten. Auf der Kuppe des Landenberghügels wurden bei einer grossen archäologischen Grabung 1983 zudem Siedlungsspuren entdeckt, die vom Mittelalter über die Römerzeit bis ins Neolithikum (4. Jahrtausend v. Chr.) zurückreichen. Zahlreiche Fundgegenstände vom Landenberg sind im Historischen Museum Obwalden öffentlich ausgestellt. Bei Grabarbeiten auf dem Landenberghügel ist mit grosser Wahrscheinlichkeit mit weiteren archäologischen Bodenfunden zu rechnen.
Aufgrund der bedeutenden archäologischen Fundstelle, wo mit grosser Wahrscheinlichkeit weitere Funde zu erwarten sind, darf das Grundstück nicht befahren werden, da die archäologischen Spuren vor ihrer fachgerechten Bergung beschädigt oder gar zerstört werden könnten. Der Rückbau hat vollständig zu erfolgen, einschliesslich des Gebäudesockels und der Fundamente, und unter archäologischer Aufsicht und Begleitung.“
Aufgrund der damaligen Stellungnahme der Kommission und deren Auflagen erwartet der Regierungsrat, dass der Rückbau der Villa mit der notwendigen Sorgfalt erfolgt.
Villa Landenberg kann abgebrochen werden
Die Fragen der Eigentümerin konnten in der Zwischenzeit geklärt werden. Die vorsorgliche Beschwerde gegen die Abbruchbewilligung wurde im Juli 2017 zurückgezogen. Da geschützte Objekte gemäss Denkmalschutzverordnung nicht abgebrochen werden dürfen, musste die Villa im Sinne einer Ausnahmebewilligung aus dem Schutzplan entlassen werden, was mit dem vorliegenden Beschluss des Regierungsrats erfolgt ist. Dem Rückbau des Gebäudes steht somit nichts mehr im Weg und die Eigentümerin kann das Gebäude abbrechen. Die Rückbauarbeiten werden von Archäologen begleitet.
Vielseitige Geschichte |
Die Villa Landenberg wurde 1858 im Auftrag des Arztes, Regierungsrats und späteren Landammanns Simon Etlin-Christen (1818-1871) erbaut. Für das kubische, spätklassizistische Gebäude verfasste der Ingenieur und Architekt Karl Reichlin, Schwyz, ein Vorprojekt, welches anschliessend vom Auftraggeber überarbeitet wurde. Ab 1871 diente das Haus in den Sommermonaten als Sanatorium. 1900 folgten ein Umbau und eine Erweiterung mit zwei seitlichen Anbauten nach Plänen des Luzerner Architekten Robert Elmiger. Die letzte Renovation erfolgte 1978. Dabei wurden die markanten Turmaufsätze von den seitlichen Anbauten entfernt. Die Parkanlage im Stil eines englischen Landschaftsgartens mit vielfältigem, zum Teil exotischem Gehölz schuf der Handelsgärtner Abraham Zimmermann aus Aarau in den 1860er Jahren. |
Zugehörige Objekte
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