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Hochwassersicherheit Sarneraatal: Regierung erteilt Genehmigung für den Bau des Hochwasserentlastungsstollens

29. September 2017
Die Verbesserung der Hochwassersicherheit im Sarneraatal ist dringlich, deshalb soll mit dem Bau des Hochwasserentlastungsstollens möglichst rasch begonnen werden. Der Regierungsrat hat aus diesem Grund für den Hochwasserentlastungsstollen Ost und damit direkt im Zusammenhang stehende Massnahmen eine Teilprojektgenehmigung erteilt. In einer späteren Etappe wird die Genehmigung für die Massnahmen an der Sarneraa (inklusive Hilfswehr und Ersatzbau Brücke Bahnhofstrasse) sowie für das Wehrreglement erteilt.
Das Gesamtprojekt Hochwassersicherheit Sarneraatal besteht aus den folgenden drei Projekten:
  • Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost
  • Regulierung Sarnersee
  • Kernmattbach mit Ausleitung in Hochwasserentlastungsstollen Ost
Während der öffentlichen Auflage des Gesamtprojekts (17. November 2016 bis 16. Dezember 2016) sind 29 Einsprachen eingegangen. Die Einsprachen, welche den Hochwasserentlastungsstollen und damit direkt im Zusammenhang stehende Massnahmen betreffen, konnten gütlich geeinigt werden oder sind vom Regierungsrat behandelt worden.

Genehmigung und Realisierung in Etappen
Die vom Regierungsrat erteilte Teilprojektgenehmigung beinhaltet neben dem Bau des Hochwasserentlastungsstollens Ost samt Ein- und Auslaufbauwerk auch mit der Realisierung des Stollens direkt im Zusammenhang stehende Hochwasserschutzmassnahmen am Oberlauf des Kernmattbachs in Kerns, sowie die Ausführung von ersten ökologischen Ersatzmassnahmen am Wissibachdelta in Sachseln. Zudem wird als vorgezogenes Teilprojekt des Wasserbauprojekts Sarneraa Alpnach I die Verlegung der Etschistrasse mit Zufahrt zu Stauwehr und Auslaufbauwerk in dieser ersten Etappe realisiert.

In einer zweiten Etappe werden – voraussichtlich in rund einem Jahr – die Aufwertungs- und wasserbaulichen Massnahmen an der Sarneraa und am Unterlauf des Kernmattbachs sowie das Wehrreglement genehmigt. Die Realisierung der Massnahmen an der Sarneraa im Dorf Sarnen startet, sobald der Hochwasserentlastungsstollen betriebsbereit ist, das heisst in rund fünf bis sechs Jahren. Dieses etappenweise Vorgehen entspricht dem Bauprogramm und stellt sicher, dass die Realisierung der Massnahmen zeitnah und kostenoptimiert erfolgen kann.

Umweltverträglichkeit des Gesamtprojekts ist zu gewährleisten
Unabhängig von der nun erfolgten Erteilung der Teilprojektgenehmigung müssen sämtliche Massnahmen, welche für die Umweltverträglichkeit des Gesamtprojekts notwendig sind, zwingend umgesetzt werden. Die Teilprojektgenehmigung ist mit einer entsprechenden Auflage verbunden.

Zeitnahe Aufnahme der Bauarbeiten
Baudirektor Josef Hess, Vorsteher des zuständigen Bau- und Raumentwicklungsdepartements, zeigt sich zuversichtlich, dass nun der Antrag an das Bundesamt für Umwelt für den Bundesbeitrag eingereicht und in der Folge mit den Bauarbeiten gestartet werden kann. Verlaufen diese planmässig, sollte der Hochwasserentlastungsstollen inklusive Wehrreglement im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden können.
Visualisierung Einlaufbauwerk Hochwasserentlastungsstollen.
Visualisierung des Einlaufbauwerks unterhalb der Überbauung Seehof in Sachseln (Bild Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden).

Zugehörige Objekte

Name
17-61_MM_RR_Teilprojektgenehmigung_HWS_Sarneraatal.pdf Download 0 17-61_MM_RR_Teilprojektgenehmigung_HWS_Sarneraatal.pdf
Visualisierung_MM_RR_Teilgenehmigung_HWS_Sarneraatal.PDF Download 1 Visualisierung_MM_RR_Teilgenehmigung_HWS_Sarneraatal.PDF
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