Hochwassersicherheit Sarneraatal: Regierung erteilt Genehmigung für den Bau des Hochwasserentlastungsstollens
- Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost
- Regulierung Sarnersee
- Kernmattbach mit Ausleitung in Hochwasserentlastungsstollen Ost
Genehmigung und Realisierung in Etappen
Die vom Regierungsrat erteilte Teilprojektgenehmigung beinhaltet neben dem Bau des Hochwasserentlastungsstollens Ost samt Ein- und Auslaufbauwerk auch mit der Realisierung des Stollens direkt im Zusammenhang stehende Hochwasserschutzmassnahmen am Oberlauf des Kernmattbachs in Kerns, sowie die Ausführung von ersten ökologischen Ersatzmassnahmen am Wissibachdelta in Sachseln. Zudem wird als vorgezogenes Teilprojekt des Wasserbauprojekts Sarneraa Alpnach I die Verlegung der Etschistrasse mit Zufahrt zu Stauwehr und Auslaufbauwerk in dieser ersten Etappe realisiert.
In einer zweiten Etappe werden – voraussichtlich in rund einem Jahr – die Aufwertungs- und wasserbaulichen Massnahmen an der Sarneraa und am Unterlauf des Kernmattbachs sowie das Wehrreglement genehmigt. Die Realisierung der Massnahmen an der Sarneraa im Dorf Sarnen startet, sobald der Hochwasserentlastungsstollen betriebsbereit ist, das heisst in rund fünf bis sechs Jahren. Dieses etappenweise Vorgehen entspricht dem Bauprogramm und stellt sicher, dass die Realisierung der Massnahmen zeitnah und kostenoptimiert erfolgen kann.
Umweltverträglichkeit des Gesamtprojekts ist zu gewährleisten
Unabhängig von der nun erfolgten Erteilung der Teilprojektgenehmigung müssen sämtliche Massnahmen, welche für die Umweltverträglichkeit des Gesamtprojekts notwendig sind, zwingend umgesetzt werden. Die Teilprojektgenehmigung ist mit einer entsprechenden Auflage verbunden.
Zeitnahe Aufnahme der Bauarbeiten
Baudirektor Josef Hess, Vorsteher des zuständigen Bau- und Raumentwicklungsdepartements, zeigt sich zuversichtlich, dass nun der Antrag an das Bundesamt für Umwelt für den Bundesbeitrag eingereicht und in der Folge mit den Bauarbeiten gestartet werden kann. Verlaufen diese planmässig, sollte der Hochwasserentlastungsstollen inklusive Wehrreglement im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden können.
Zugehörige Objekte
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17-61_MM_RR_Teilprojektgenehmigung_HWS_Sarneraatal.pdf | Download | 0 | 17-61_MM_RR_Teilprojektgenehmigung_HWS_Sarneraatal.pdf |
Visualisierung_MM_RR_Teilgenehmigung_HWS_Sarneraatal.PDF | Download | 1 | Visualisierung_MM_RR_Teilgenehmigung_HWS_Sarneraatal.PDF |