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Steuerung der Zuwanderung: Stellungnahme des Regierungsrats zu Verordnungsanpassungen des Bundes

1. September 2017
Zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a Bundesverfassung) hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Kantonsregierungen mehrere Verordnungsanpassungen unterbreitet. Zentrales Thema sind die Modalitäten der Meldepflicht, mit der stellensuchende Personen in der Schweiz bevorzugt eine neue Anstellung finden sollen.
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 9. Februar 2014 die eidgenössische Volksinitiative 'Gegen Masseneinwanderung' angenommen. In der Folge haben die eidgenössischen Räte im vergangenen Winter auf Gesetzesstufe einen so genannten Arbeitslosenvorrang eingeführt. Dieser besagt, dass offene Stellen in Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen und Wirtschaftsregionen mit einer über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit den öffentlichen Arbeitsvermittlungen gemeldet werden müssen. Der Bundesrat schlägt im Verordnungspaket hierzu nun einen Schwellenwert von fünf Prozent vor.

In seiner Stellungnahme begrüsst der Regierungsrat, dass der Schwellenwert an der gesamtschweizerischen Arbeitslosenquote nach Berufsarten differenziert wird. Die Festlegung des Schwellenwerts bei fünf Prozent ist aus Sicht des Regierungsrats nachvollziehbar. Sie kann jedoch zu einer hohen Belastung der öffentlichen Arbeitsvermittlung führen.

Gemäss Berechnungen des Bundes müssten die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gesamtschweizerisch 180 000 zusätzliche Stellen bewirtschaften. Dieses Mengengerüst würde die RAV kurz- bis mittelfristig vor riesige Herausforderungen stellen, die mit dem heutigen Personalbestand, den vielerorts verfügbaren Lokalitäten und den vorhandenen Instrumenten, insbesondere der Informatik, nicht bewältigt werden könnten. Die Bereitstellung genügend grosser personeller, finanzieller und technischer Ressourcen durch den Bund müsste nach Ansicht des Regierungsrats unbedingt gewährleistet sein. Der Kanton ist nicht gewillt, diese zusätzlichen Aufgaben zu finanzieren.

Im Sinne eines effizienten Vollzugs und einer grösseren Wirkung und damit letztlich mehr vermittelten Stellensuchenden würde ein höherer Schwellenwert eine geringere Belastung der RAV darstellen. Ein solcher wird vom Regierungsrat jedoch abgelehnt, weil damit dem Willen der Volksinitiative noch weniger Folge geleistet würde. Für den Regierungsrat wäre ein maximaler Schwellenwert von acht Prozent noch knapp tragbar.

Link Stellungnahme des Regierungsrats: Verordnungen Steuerung der Zuwanderung

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17-50_MM_RR_Verordnungen_Steuerung_Zuwanderung.pdf Download 0 17-50_MM_RR_Verordnungen_Steuerung_Zuwanderung.pdf
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