Landschreiber Stefan Hossli kündigt Rücktritt an
Der Regierungsrat wird das Nachfolgeverfahren im Verlauf der nächsten Wochen einleiten. Für die Wahl des Landschreibers ist gemäss Kantonsverfassung der Kantonsrat zuständig. Der Regierungsrat verfügt über das Vorschlagsrecht.
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