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Baukredit Hochwasserschutzprojekt Sigetsbach, Sachseln: Regierungsrat weist Abstimmungsbeschwerde ab

17. Mai 2017
Der Einwohnergemeinderat Sachseln hat die Stimmberechtigten in der Abstimmungsbotschaft ausreichend und korrekt über das Geschäft Baukredit für das Hochwasserschutzprojekt Sigetsbach informiert. Es liegt kein Grund vor, die kommunale Abstimmung vom 21. Mai 2017 zu verschieben.
Am 21. Mai 2017 gelangt in der Gemeinde Sachseln das Geschäft „Kredit für das Hochwasserschutzprojekt Sigetsbach (Baukredit)“ zur Abstimmung. Mit Eingabe vom 27. April 2017 haben vier Sachsler Stimmbürger beim Regierungsrat Beschwerde gegen die Durchführung dieser Urnenabstimmung erhoben. Die Beschwerdeführer rügen, die Abstimmungsbotschaft des Gemeinderats informiere unrichtig, namentlich seien bei den Kosten des Projekts die Minderwertentschädigungen der durch den Überlastkorridor betroffenen Grundeigentümer nicht berücksichtig worden. Die Urnenabstimmung sei deshalb zu sistieren, gegebenenfalls sei das Abstimmungsergebnis aufzuheben.

Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass eine Minderwertentschädigung zurzeit nicht absehbar ist. Im Gegenteil – aus heutiger Sicht verändern sich die Gefahrenkarten mit dem Hochwasserschutzprojekt Sigetsbach in einer Weise, dass die Übersarungs- und Überschwemmungsgefahr im Gebiet des Überlastkorridors wesentlich verringert werden. Mit der Zustimmung zum Baukredit und damit zur Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts erfolgt gleichzeitig die grundsätzliche Zustimmung zur entsprechenden Anpassung der Nutzungsplanung im Gebiet des Überlastkorridors. Inwieweit sich die Nutzungsmöglichkeiten der dort liegenden Grundstücke indes konkret verändern werden, wird sich im laufenden Nutzungsplanungsverfahren zeigen. Über dieses Geschäft werden später dann ebenfalls die Stimmberechtigten entscheiden.

Die Forderung, Minderwertentschädigungen in der Botschaft zu quantifizieren, basiert letztlich auf der Meinung der Beschwerdeführer, dass solche gesprochen werden müssen. Wer aber bei Wertungs- und Ermessensfragen eine andere Ansicht vertritt, kann nicht geltend machen, die Erläuterungen seien alleine deshalb irreführend oder lückenhaft.

Vor diesem Hintergrund erachtet der Regierungsrat die Abstimmungsbotschaft des Gemeinderats weder als intransparent noch als lückenhaft, denn sie zeigt insgesamt die wesentlichen Tatsachen sowie Argumente auf und arbeitet mit den in diesem Bereich gängigen Prognosetechniken. Der freie und umfassende Prozess der Meinungsbildung ist nach Ansicht des Regierungsrats durchaus möglich. Eine Verschiebung der Urnenabstimmung zwecks Feststellung von Minderwertentschädigungen im Nutzungsplanungsverfahren ist daher nicht geboten.

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