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Abschliessende Genehmigung Teilrevision Ortsplanung Alpnach

20. April 2017
Der Regierungsrat hat die von den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Alpnach an der Urnenabstimmung vom 28. Februar 2016 beschlossenen Änderungen des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements abschliessend genehmigt.
Bereits im Oktober 2016 hat der Regierungsrat den Gefahrenzonenplan, verschiedene Zonierungsvorhaben und grossmehrheitlich die Anpassungen im Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Alpnach genehmigt. Für die abschliessende Genehmigung der restlichen Ein- und Umzonungen sowie noch offener Punkte im Bau- und Zonenreglement waren zusätzliche Abklärungen durch die Einwohnergemeinde notwendig, welche zwischenzeitlich durchgeführt worden sind.

Gemäss den Übergangsbestimmungen der eidgenössischen Raumplanungsgesetzgebung sind Einzonungen derzeit nur dann zulässig, wenn flächengleich Bauland ausgezont wird. Die Gemeinde Alpnach hat kompensatorische Auszonungen im Gebiet Milchrüti vorgenommen. Die Auszonungen wie auch die Schaffung der Wohn- und Gewerbezone „Grund“ sind bereits mit dem Entscheid vom Oktober 2016 genehmigt worden.

Nun konnten auch Einzonungen im Ortsteil Schoried (Gumeli und Tell) sowie Anpassungen im Bau- und Zonenreglement genehmigt werden. Die Einzonungsvorhaben in den Gebieten Chilcherli und Bahnhofvorplatz hingegen mussten sistiert werden, da die benötigten Kompensationsflächen nicht vorhanden sind.

Mit der damit vorliegenden abschliessenden Genehmigung durch den Regierungsrat verfügt die Gemeinde Alpnach wieder über eine ihren Bedürfnissen angepasste aktuelle Planungsgrundlage.

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17-27_MM_RR_Ortsplanung_Alpnach_2017.pdf Download 0 17-27_MM_RR_Ortsplanung_Alpnach_2017.pdf
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