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Zusatzfinanzierung für Naturgefahrenabwehr: Regierungsrat eröffnet Vernehmlassung

20. Februar 2017
Beschreibung:
Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Wasserbaugesetz zur Schaffung einer Zusatzfinanzierung für die Naturgefahrenabwehr in die Vernehmlassung geschickt. Es soll eine Gesetzesgrundlage zur Einführung eines verhältnismässigen Beitrags der Sachversicherungen an die Naturgefahrenabwehr geschaffen werden. Damit können jährlich rund 1,3 Millionen Franken für die integrale Naturgefahrenabwehr generiert werden.

Auflageunterlagen:
Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Auflage bilden der Nachtrag zum Wasserbaugesetz, Art. 23a, sowie der erläuternde Bericht dazu. Zur Information werden auch die Ausführungsbestimmungen zum Vollzug von Art. 23a des Wasserbaugesetzes mit aufgelegt. Sie sind jedoch nicht Gegenstand der Vernehmlassung.
Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Bitte senden Sie Ihre schriftliche Stellungnahme an das Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden, Flüelistrasse 3, Postfach 1163, 6061 Sarnen oder elektronisch an bau-raumentwicklungsdepartement@ow.ch. Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Mai 2017.

Link: Venehmlassung Zusatzfinanzierung Naturgefahrenabwehr

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MM_VL_Wasserbaugesetz.pdf Download 0 MM_VL_Wasserbaugesetz.pdf
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