Aufsicht im Zivilstandwesen: Obwalden und Luzern haben Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen
Das Amt für Gemeinden des Kantons Luzern erfüllt dieses Anforderungsprofil optimal. Die Zusammenarbeit gewährleistet Kontinuität in der Aufsicht und einen qualitativ und quantitativ guten Zivilstandsdienst in Obwalden. Die Aufgabenübertragung ist für den Kanton Obwalden mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Auch für die Bevölkerung wird sich im Verkehr mit dem kommunalen Zivilstandsamt Sarnen nichts ändern.
Die von beiden Kantonsregierungen genehmigte Verwaltungsvereinbarung sieht vor, dass das Amt für Gemeinden des Kantons Luzern künftig die Beaufsichtigung, Unterstützung und Beratung des Zivilstandsamts Obwalden wahrnimmt, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie diverse Support-Leistungen bereitstellt. Das kantonale Amt für Justiz bleibt Rechtsmittelinstanz sowie Ansprech- und Auskunftsstelle für alle übrigen aufsichtsrechtlichen Anliegen.
Zugehörige Objekte
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16-38_MM_RR_Verwaltungsvereinbarung_Zivilstandswesen.pdf | Download | 0 | 16-38_MM_RR_Verwaltungsvereinbarung_Zivilstandswesen.pdf |