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Aufsicht im Zivilstandwesen: Obwalden und Luzern haben Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen

4. Mai 2016
Das Amt für Gemeinden des Kantons Luzern übernimmt ab dem 1. August 2016 Aufsichtsfunktionen im Zivilstandwesen des Kantons Obwalden. Durch die Zusammenarbeit kann der Zivilstandsdienst für die Bevölkerung des Kantons Obwalden im Rahmen der heutigen Ressourcen aufrechterhalten werden.
Mit der anstehenden Pensionierung des langjährigen Zivilstandsinspektors per 1. August 2016 hat das Sicherheits- und Justizdepartement Obwalden die Organisation der Aufsicht im Zivilstandswesen überprüft. Die Ausübung dieser Funktion erfordert ausgeprägtes Fachwissen in einem Spezialgebiet, stetige Weiterbildung und eine gute Vernetzung in den Fachkreisen.

Das Amt für Gemeinden des Kantons Luzern erfüllt dieses Anforderungsprofil optimal. Die Zusammenarbeit gewährleistet Kontinuität in der Aufsicht und einen qualitativ und quantitativ guten Zivilstandsdienst in Obwalden. Die Aufgabenübertragung ist für den Kanton Obwalden mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Auch für die Bevölkerung wird sich im Verkehr mit dem kommunalen Zivilstandsamt Sarnen nichts ändern.

Die von beiden Kantonsregierungen genehmigte Verwaltungsvereinbarung sieht vor, dass das Amt für Gemeinden des Kantons Luzern künftig die Beaufsichtigung, Unterstützung und Beratung des Zivilstandsamts Obwalden wahrnimmt, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie diverse Support-Leistungen bereitstellt. Das kantonale Amt für Justiz bleibt Rechtsmittelinstanz sowie Ansprech- und Auskunftsstelle für alle übrigen aufsichtsrechtlichen Anliegen.

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16-38_MM_RR_Verwaltungsvereinbarung_Zivilstandswesen.pdf Download 0 16-38_MM_RR_Verwaltungsvereinbarung_Zivilstandswesen.pdf
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