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Kanton Obwalden gibt Seen für Kitesurfer frei

26. November 2015
Der Bundesrat hat das allgemeine Verbot des Kitesurfens per 15. Februar 2016 aufgehoben. Auf denselben Zeitpunkt hin wird Kitesurfen auf den schiffbaren öffentlichen Gewässern in Obwalden legalisiert.
Das Fahren mit Drachensegelbrettern (Drachensegeln oder Kitesurfen) ist im Kanton Obwalden seit 2005 auf dem Alpnacher- und dem Sarnersee verboten. Erlaubt ist es gegenwärtig auf Teilflächen des Lungerersees sowie auf dem Nidwaldner Teil des Alpnachersees.

Mit Beschluss vom 15. Januar 2014 hat der Bundesrat das allgemeine Verbot des Kitesurfens aufgehoben. Ab dem 15. Februar 2016 gelten dafür dieselben Regeln wie für das Windsurfen.

Bislang hat Kitesurfen im Kanton Obwalden zu keinen negativen Rückmeldungen geführt. Zudem erfuhr die Sportart in den vergangenen Jahren bezüglich Ausrüstung und Sicherheit eine positive Entwicklung, was wohl auch zur Liberalisierung auf nationaler Ebene geführt hat. Aus polizeilicher Sicht bestehen heute im Kanton Obwalden somit keine Gründe, welche weiterhin eine allgemeine Einschränkung des Drachensegelns auf den schiffbaren Gewässern erforderlich machen würden.

Der Regierungsrat hat deshalb die bestehenden Ausführungsbestimmungen über das Fahren mit Drachensegelbrettern auf den kantonalen schiffbaren öffentlichen Gewässern im Kanton Obwalden per 15. Februar 2016 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt ist Kitesurfen auch auf dem Alpnacher- und dem Sarnersee erlaubt. Weiterhin in Kraft bleiben die Schutzbestimmungen für die Natur sowie für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. So sind das Befahren von Naturschutzgebieten und gesperrten Zonen bei Badeanstalten auch nach dem 15. Februar 2016 verboten.

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15-63_MM_RR_Kitesurfing.pdf Download 0 15-63_MM_RR_Kitesurfing.pdf
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