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Volksmotion «Sanierung Kantonsfinanzen» bei Staatskanzlei eingereicht

22. Januar 2019
Am 21. Januar 2019 hat Peter Zwicky, Sarnen, bei der Staatskanzlei eine Volksmotion unter dem Titel «Volksmotion zur nachhaltigen Sanierung der Kantonsfinanzen» eingereicht.

Nach Art. 61 Abs. 2 der Kantonsverfassung (GDB 101) kommt eine Volksmotion zu Stande, wenn ein Stimmberechtigter oder ein Gemeinderat den Erlass, die Aufhebung oder die Änderung eines Gesetztes oder eines der fakultativen Abstimmung unterstehenden Finanzbeschlusses verlangt und das Begehren vom Kantonsrat unterstützt wird.

Die Staatskanzlei hat die Volksmotion der Ratsleitung des Kantonsrats zur weiteren Behandlung übergeben.

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