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Flugplatz Kägiswil: öffentliche Auflage Richtplanfortschreibung

28. September 2016
Vom 30. September bis zum 31. Oktober 2016 legt der Bund das SIL-Objektblatt für den Flugplatz Kägiswil öffentlich auf. Parallel dazu läuft die öffentliche Auflage der am kantonalen Richtplan vorgenommenen Fortschreibungen. Beide Auflageverfahren dienen dazu, die planerischen Voraussetzungen für den künftigen Weiterbetrieb des Flugplatzes Kägiswil zu schaffen.
An der Volksabstimmung vom 3. März 2013 hat das Obwaldner Stimmvolk einen für den Kauf des Flugplatzes Kägiswil notwendigen Kredit mit 62,4 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Damit stand gleichzeitig fest, dass der Flugplatz Kägiswil als zivile Luftfahrtanlage weiterbestehen soll.

SIL-Objektblatt Flugplatz Kägiswil
Um die Voraussetzungen für den künftigen Betrieb des Flugplatzes Kägiswil zu klären, hat das Volkswirtschaftsdepartement in der Folge die involvierten Parteien konsultiert. Daraus resultierte ein sogenanntes Koordinationsprotokoll. Dieses dient dem Bund als Grundlage, um den Flugplatz Kägiswil in den bundeseigenen Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) zu integrieren. Auf dem vom Bund erstellten SIL-Objektblatt für den Flugplatz Kägiswil sind die Grundsätze für den künftigen Flugbetrieb enthalten. Es kann unter www.bazl.admin.ch/sil eingesehen werden. Die öffentliche Auflage läuft vom 30. September bis zum 31. Oktober 2016.

Fortschreibung am kantonalen Richtplan
Parallel dazu sind vom Bau- und Raumentwicklungsdepartement die notwendigen Fortschreibungen am kantonalen Richtplan vorgenommen worden. Dieser ist für die Lenkung der räumlichen Entwicklung in Obwalden massgebend. Die für den Flugplatz Kägiswil im Jahr 2007 festgelegten Grundsätze bleiben bestehen. Aktualisiert worden sind jedoch die begleitenden Erläuterungen zum Richtplantext sowie die Angaben über das weitere Vorgehen beim zugehörigen Objektblatt. Auch diese aktualisierten Planungsakten können ab dem 30. September 2016 beim Amt für Raumentwicklung und Verkehr des Kantons Obwalden, bei den Gemeindeverwaltungen von Sarnen und Kerns sowie auf der Webseite des Kantons Obwalden eingesehen werden. Die öffentliche Auflage läuft ebenfalls vom 30. September bis zum 31. Oktober 2016. Stellungnahmen sind bis am 31. Oktober 2016 schriftlich einzureichen an das Amt für Raumentwicklung und Verkehr, Postfach 1163, 6061 Sarnen.

Link: Flugplatz Kägiswil, Bericht zur Fortschreibung des kantonalen Richtplans

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