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Gesamterneuerungswahlen der Gerichte vom 28. Februar 2016: Die Kandidaturen stehen fest

18. Januar 2016
Der Meldeschluss für das Einreichen von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen der Gerichte vom 28. Februar 2016 ist im Kanton Obwalden am 18. Januar 2016 um 17.00 Uhr abgelaufen.
Für die Amtsdauer 2016 bis 2020 sind fristgerecht so viele Kandidaturen angemeldet worden, wie Sitze zu vergeben sind. Nach Ablauf der Frist für den Rückzug eines Wahlvorschlags kann deshalb der Regierungsrat voraussichtlich am 26. Januar 2016 die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge feststellen und die Kandidatinnen und Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklären.

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