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Hochwassersicherheit Sarneraatal: Bauarbeiten starten im März 2018

15. November 2017
Mit dem Bau des Hochwasserentlastungsstollens Ost kann im März 2018 gestartet werden. Die vom Regierungsrat erteilte Genehmigung für den Projektteil Stollen ist rechtskräftig. Die Subventionsverfügung aus Bern ist am Montag eingetroffen. Der Bund gewährt dem Kanton den maximal möglichen Bundesbeitrag von 65 Prozent an die anrechenbaren Projektkosten.
Mit dem Bau des Hochwasserentlastungsstollens wird im März 2018 gestartet. Der Projektteil Hochwasserentlastungsstollen ist genehmigt. Die nötigen Bundesmittel sind gesprochen. Die Verhandlungen über den Landerwerb und die vorübergehende Beanspruchung von Grundstücken für den ersten Projektteil sind weit fortgeschritten. Die Submissionen für die erste Tranche der Baumeisterarbeiten laufen. Gestartet wird mit dem Bau der temporären Baustellenzufahrt zum Auslaufbauwerk ab dem Anschluss A8 Alpnach Süd. Baudirektor Josef Hess ist hocherfreut: „Nach jahrelanger Arbeit ist dies ein grosser Schritt. Endlich kann mit der Realisierung begonnen werden.“

Bauprogramm
Zunächst werden die Baustellenzufahrt, die neue Etschistrasse im Hinterbergwald sowie die Baustelleninstallationen beim Auslaufbauwerk errichtet. Mit dem Vortrieb des Stollens mittels Tunnelbohrmaschine wird gemäss Bauprogramm des beauftragten Totalunternehmers, der Arbeitsgemeinschaft „ARGE HWS Marti“, Moosseedorf, voraussichtlich im Sommer/Herbst 2019 gestartet.

Kosten
Die Baukosten für die erste nun rechtskräftig bewilligte Etappe von 117 Millionen Franken umfassen den Hochwasserentlastungsstollen samt Ein- und Auslaufbauwerk. Dazu zählen auch die mit der Realisierung des Stollens direkt in Zusammenhang stehenden Hochwasserschutzmassnahmen am Oberlauf des Kernmattbachs, Kerns, die Ausführung von ersten ökologischen Ersatzmassnahmen am Wissibachdelta, Sachseln, sowie die Verlegung der Etschistrasse samt Zufahrt zu Stauwehr und Auslaufbauwerk in Alpnach. Der Bund hat mit Verfügung vom 9. November 2017 einen Beitrag von 75 Millionen, d.h. 65 Prozent, an die anrechenbaren Kosten der ersten Etappe zugesichert. Die verbleibenden beitragsberechtigten Kosten für den Projektteil Stollen werden vom Kanton (60 Prozent) und den Gemeinden Sarnen, Sachseln und Giswil (40 Prozent) getragen.

Zweite Teilprojektgenehmigung
Aktuell sind noch elf Einsprachen hängig. Sie betreffen Themen, die nicht Gegenstand der ersten Teilprojektgenehmigung waren. Die Verhandlungen mit den Einsprechenden laufen bzw. werden in den nächsten rund sechs Monaten geführt.

Danach wird der Genehmigungsantrag für die zweite Teilprojektgenehmigung vorbereitet, inklusive der nötigen Spezialbewilligungen für die wasserbaulichen Massnahmen, die ökologischen Aufwertungen, das Wehrreglement und die Umweltverträglichkeit. Soweit die Einsprachen nicht gütlich erledigt werden können, werden sie dem Regierungsrat zum Entscheid vorgelegt.

Die zweite Teilprojektgenehmigung Hochwassersicherheit Sarneraatal wird in rund einem Jahr vorliegen.
Übergabe Subventionsverfügung Bund
Regierungsrat Josef Hess nimmt vom Direktor des Bundesamts für Umwelt, Marc Chardonnens, die Subventionsverfügung für das Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal, Teilprojekt Stollen Ost, in Höhe von 74,8 Millionen Franken entgegen. Der Bund beteiligt sich mit dem Höchstsatz von 65 Pro-zent an den Kosten (Bild: Bau- und Raumentwicklungsdepartement).

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