Kopfzeile

Inhalt

Neuorganisation der schulärztlichen Untersuchungen

23. August 2016
Die Früherkennung von Auffälligkeiten und Risiken steht neu im Fokus der Gesundheitskontrollen in der Volksschule. Auf Beginn des neuen Schuljahres 2016/2017 werden deshalb die schulärztlichen Untersuchungen angepasst. Das bewährte Gutscheinsystem bleibt bestehen.
Auf Beginn des neuen Schuljahres 2016/2017 werden die schulärztlichen Untersuchungen angepasst.

Neuer Ansatz im Sinne von Public Health
Die bisher durchgeführten krankheits- und körperzentrierten Untersuchungen genügen den heutigen Standards im Sinne von Public Health nicht mehr vollumfänglich. Die schulärztlichen Untersuchungen richten den Fokus neu auf die Früherkennung gesundheitsrelevanter Auffälligkeiten sowie Risiken und bilden ein wichtiges Element eines ganzheitlichen präventiven und gesundheitsfördernden Systems, das einen Beitrag zur Chancengleichheit leistet. Dies bedingt, nebst der Erfassung der körperlichen und psychischen Gesundheit, auch das Verhalten der Kinder und Jugendlichen zu kennen, um gezielt Massnahmen planen und umsetzen zu können.

Gesetzlich geforderte Erhebung des Impfstatus
Das eidgenössische Epidemiengesetz (EpG) gibt den Kantonen seit Anfangs 2016 vor, mindestens zweimal im Laufe der obligatorischen Schulzeit den Impfstatus von Kindern und Jugendlichen zu erheben und Impfempfehlungen bzw. Impfberatungen anzubieten. Via die schulärztlichen Untersuchungen besteht ein niederschwelliger Zugang zu den Eltern, der für diesen neuen Auftrag genutzt werden soll.

Einführung einer standardisierten Hörkontrolle im Sinne eines Screenings
In der Zentralschweiz kommt eine genetisch vererbte Tieftonschwerhörigkeit gehäuft vor. Sie tritt bereits im Kindesalter auf und wirkt sich besonders negativ auf die Sprachentwicklung, die Lernfähigkeit und die Sicherheit im Strassenverkehr aus. Die standardisierten Hörkontrollen werden im kommenden Schuljahr im Kindergarten eingeführt. Ab Schuljahr 2017/2018 werden zusätzlich die Kinder im 5. Schuljahr untersucht.

Streichung der Haltungskontrollen
Aus den bisherigen Haltungsuntersuchungen resultierten wenige Hinweise für präventive Massnahmen. Um das Bewegungsverhalten genauer evaluieren zu können, werden neu im 5. Schuljahr anonyme schriftliche Befragungen der Schüler und Schülerinnen durchgeführt. Diese Daten sollen aufzeigen, wo Handlungsbedarf in präventiver Hinsicht besteht.

Gesundheitsberatungen im 8. oder 9. Schuljahr
Die Einzelberatungen im 9. Schuljahr werden aufgehoben, da die Einlösequote der Gutscheine für ein individuelles Gespräch jeweils unter 10 Prozent lag. Die Gesundheitsberatungsgespräche in den Schulklassen bleiben bestehen und werden neu ins 8. Schuljahr (vorher nur 9. Schuljahr) ausgedehnt. Damit steht den Schulen eine längere Zeitspanne zur Verfügung, um Schwerpunktthemen aufzugreifen, wie z.B. die körperliche Entwicklung, gesundheitliche Beschwerden, Impfen, Ernährung / Bewegung / Sport, Stress und Leistungsdruck, Sexualität und Verhütung, Gewalt, soziales Wohlbefinden, Umgang mit Suchtmitteln.

Gutscheinsystem bleibt bestehen
Für die Gesundheitskontrollen und zahnprophylaktischen Massnahmen besteht im Kanton Obwalden ein Gutscheinsystem. Damit können die Eltern selber entscheiden, bei welchem Arzt bzw. bei welcher Ärztin sie die Untersuchungen ihres Kindes durchführen lassen wollen. Dieses System hat sich bewährt. Es wird wie bisher weitergeführt.

Die aktuellen Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte sind in einer neuen Broschüre „Gesund durch die Schule“ zusammengefasst. Diese kann beim Schulgesundheitsdienst oder online auf der Kantonswebseite bezogen werden.

Download: Broschüre Gesund durch die Schule

Zugehörige Objekte

Auf Social Media teilen