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Übertrittsverfahren bewährt sich

28. Juni 2016
Das Verfahren für den Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I ist für das kommende Schuljahr abgeschlossen. Die langjähre Erfahrung zeigt, dass sich dieses Übertrittsverfahren sehr bewährt.
Basierend auf den Noten der 5. und 6. Klasse besprechen die Lehrpersonen zusammen mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern den Übertritt in die Sekundarstufe I. Die kantonale Aufnahmekommission entscheidet darauf über die Aufnahme in das Gymnasium. Über die Niveauzuteilung in den Gemeinden entscheidet der Schulrat.

Die kantonale Aufnahmekommission hat die Entscheide für die Aufnahme der Obwaldner Schülerinnen und Schüler an die Kantonsschule Obwalden und die Stiftschule Engelberg gefällt. 70 Schülerinnen und Schüler oder 20 Prozent werden ab dem kommenden Sommer die Kantonsschule Obwalden oder die Stiftsschule Engelberg besuchen. Wie in den vergangenen Jahren wurde gegen keinen der Zuweisungsentscheide eine Beschwerde eingereicht. In den Gemeinden haben die Schulräte die Niveau - Einteilung in der Orientierungsschule abgeschlossen. Auch hier erfolgten keine Beschwerden.

Damit kann auch dieses Jahr festgehalten werden, dass sich das über zwei Schuljahre laufende prüfungsfreie Übertrittsverfahren bewährt. Die einvernehmlichen Lösungen widerspiegeln ein hohes Vertrauen in die Beurteilungskompetenz der abgebenden Lehrpersonen.

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