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Teilrevision Waffenverordnung: Stellungnahme des Regierungsrats

13. Februar 2019
Der Regierungsrat äussert Vorbehalte gegen die vorgeschlagenen Änderungen der Waffenverordnung. Zusätzliche Kosten oder personelle Mehraufwendungen für die Kantone müssen durch den Bund vergütet werden.

Die Bundesversammlung hat am 28. September 2018 einer Änderung des Waffengesetzes zugestimmt, welche die Bestimmungen der neuen EU-Waffenrichtlinie ins schweizerische Recht umsetzt. Diese Umsetzung wiederum erfordert Anpassungen der Waffenverordnung, weshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement dazu ein Vernehmlassungsverfahren gestartet hat.

In seiner Stellungnahme zur Teilrevision der Waffenverordnung wiederholt der Regierungsrat seine Bedenken, die er bereits in der ablehnenden Stellungnahme zur Änderung des Waffengesetzes geäussert hat (siehe Medienmitteilung des Regierungsrats vom 14. Dezember 2017).

Der Regierungsrat bezweifelt, dass die Gesetzesanpassungen in der Praxis zur angestrebten höheren Sicherheit führen. Vielmehr bestätigt der Verordnungsentwurf die Befürchtungen, dass die Kantone durch die Anpassungen mit erheblich höherem administrativem Aufwand belastet werden. In seiner Stellungnahme fordert der Regierungsrat die Abgeltung zusätzlicher Kosten oder personeller Mehraufwendungen durch den Bund. Andernfalls wird die Teilrevision der Waffenverordnung abgelehnt.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

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