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Finanzvorlage 2019: Phase zwei in der Stabilisierung des Staatshaushalts

21. November 2018
Mit der Finanzvorlage 2019 unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat mehrere Gesetzesanpassungen, die grösstenteils bereits per 1. Januar 2019 umgesetzt werden sollen. Vorgesehen ist auch eine Anpassung der Schuldenbremse. Die Gesetzesänderungen basieren auf der Finanzstrategie 2027+ und beinhalten Massnahmen im Umfang von 13 Millionen Franken. Das Defizit des Budgets 2019 kann auf 11,7 Millionen Franken reduziert werden.

Nach dem Nein der Obwaldner Stimmbevölkerung zum Gesetz über die Umsetzung von Massnahmen der Finanzstrategie 2027+ hat der Regierungsrat ein phasenweises Vorgehen zur langfristigen Stabilisierung des Finanzhaushalts beschlossen. In einer ersten Phase hat er dem Kantonsrat am 16. Oktober 2018 einen Änderungsantrag zum Budget 2019 sowie zur Integrierten Aufgaben- und Finanzplanung 2019 bis 2022 unterbreitet. Neben der Streichung von Massnahmen aus der Finanzstrategie 2027+ enthielt dieser Änderungsantrag Sofortmassnahmen zur Reduktion des Budget-Defizits, insbesondere die Auflösung der Schwankungsreserven von 14,5 Millionen Franken. Parallel dazu analysierte er im Rahmen von Gesprächen mit den Parteien sowie den Sozialpartnern die Umsetzbarkeit von Massnahmen des gescheiterten Gesamtpakets Finanzstrategie 2027+.

Phase zwei: Finanzvorlage 2019
Sämtliche Gesprächspartner anerkennen den dringenden und grossen Handlungsbedarf. Auf Basis dieser Situationsanalyse legt der Regierungsrat die Finanzvorlage 2019 vor. Sie umfasst zehn Gesetzesanpassungen, die dem Kantonsrat als Einzelgeschäfte zur Beratung unterbreitet werden. Um ein Inkrafttreten möglichst vieler Änderungen per 1. Januar 2019 zu gewährleisten, soll die zweite Lesung der Gesetzesanpassungen im Rahmen einer ausserordentlichen Sitzung des Kantonsrats am 17. Dezember 2018 erfolgen.

Anpassung Abschreibungssätze und einmalige Abschreibung
Kernelement der Finanzvorlage 2019 ist eine Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes. Wie in der Finanzstrategie 2027+ vorgesehen, soll das Eigenkapital des Kantons mit einer einmaligen Abschreibung des Verwaltungsvermögens in der Höhe von rund 80 Millionen Franken im Jahr 2018 reduziert werden. Diese Massnahme führt zu einer künftigen Entlastung der Erfolgsrechnungen von 6 bis 8 Millionen Franken. Ergänzend sollen die Abschreibungssätze der tatsächlichen Lebensdauer der Investitionen angepasst werden. Diese Massnahme führt zu einer Entlastung der Erfolgsrechnung von 5,9 Millionen Franken.

Anpassung Schuldenbegrenzung
Durch die tieferen Abschreibungen reduziert sich aber auch die Selbstfinanzierung. Die geforderte Eigenfinanzierung über fünf Jahre kann nicht mehr erreicht werden. Der Regierungsrat schlägt deshalb eine Anpassung des Selbstfinanzierungsgrads (Schuldenbegrenzung) vor. Der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen im Budget soll für den Kanton mindestens 100 Prozent betragen, wenn der Nettoverschuldungsquotient (Fremdkapital abzüglich Finanzvermögen bezogen auf den Fiskalertrag) mehr als 50 Prozent beträgt. Da gemäss Budget 2019 die Fiskaleinnahmen rund 100 Millionen Franken betragen, wäre die tolerierte Nettoschuld bei rund 50 Millionen Franken.

Anpassungen in weiteren Bereichen
Aus dem Gesamtpaket Finanzstrategie 2027+ hat der Regierungsrat weitere mehrheitsfähige Elemente herausgelöst und legt sie einzeln vor:

Im Bereich Personal sind in der Finanzvorlage 2019 zwei Elemente aus der Finanzstrategie 2027+ enthalten: Einschränkungen des vorzeitigen Altersrücktritts des Staatspersonals, Anpassungen im Versicherungsbereich des Personals (Reduktion Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall, Unfallversicherung allgemein statt privat) vorgenommen werden. Auf die Streichung der besonderen Familienzulage wird hingegen verzichtet. Insgesamt resultiert aus dem Personalbereich eine Entlastung der Erfolgsrechnung von 150 000 Franken.

Die Zwecksteuer für das Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal soll auch für die Wasserbaumassnahmen an der Sarneraa in Alpnach gelten. Damit verlängert sich die Erhebung dieser Zwecksteuer um rund vier bis sechs Jahre. Die Entlastung der Erfolgsrechnung beträgt 200 000 Franken.

Die Anpassung des Bonus-Malus-Systems bei den Strassenverkehrssteuern soll teilweise beibehalten werden. Daraus resultiert eine Entlastung der Erfolgsrechnung von 183 000 Franken. Diese Anpassungen können allerdings erst per 1. Januar 2020 erfolgen.

Die Korrekturen beim Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung AHV / IV bedeuten keine Leistungsreduktion für die Bezugsberechtigen. Angepasst werden die Berechnungsgrundlagen für den allgemeinen Lebensbedarf. Die Entlastung beläuft sich auf 50 000 Franken.

Phase drei: Vorlagen im ersten Halbjahr 2019
Phase drei des Wegs zur langfristigen Stabilisierung des Finanzhaushalts soll im ersten Halbjahr 2019 erfolgen. Der Regierungsrat hat der BAK Economics AG, Basel, den Auftrag erteilt, die Ausgabenseite des Kantons nach Aufgabenfeldern im interkantonalen Vergleich zu analysieren. Gestützt auf diese Analyse wird der Regierungsrat im ersten Halbjahr Anpassungen im Leistungsbereich zur Reduktion der Ausgaben vorlegen können.

Die Parteien befürworten grundsätzlich eine Beteiligung der Gemeinden am interkantonalen Finanzausgleich. Der Regierungsrat wird deshalb im Verlaufe des 1. Halbjahres 2019 dem Kantonsrat eine entsprechende Verordnung unterbreiten. Die Einwohnergemeinden werden in den Erarbeitungsprozess einbezogen.

Grundsätzlich sehen die Parteien die Anpassungen im Bereich der Individuellen Prämienverbilligung IPV. So sollte insbesondere die systembedingte Überbudgetierung reduziert werden können. Verschiedene Parteien haben allerdings auch signalisiert, Korrekturmassnahmen in diesem Bereich nur dann akzeptabel sind, wenn entsprechende Anpassungen auf der Steuerseite vorgenommen werden. Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat deswegen zu diesem Bereich separate Gesetzesvorlagen unterbreiten.

Die Haltungen zu den vorgesehenen Anpassungen des Steuergesetzes gehen in zentralen Aspekten diametral auseinander. Einerseits wird die konsequente Fortführung der Steuerstrategie gefordert, andererseits eine stärkere Erhöhung der Vermögenssteuer oder gar die Wiedereinführung einer Progression. Einhellig abgelehnt werden hingegen Vereinfachungen der Sozialabzüge. Grossmehrheitlich befürwortet wurde die vorgeschlagene Verteilung der Steuererträge der juristischen Personen zwischen dem Kanton, den Einwohnergemeinden und den Kirchgemeinden. Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat zu diesem Bereich im Verlaufe des 1. Halbjahres 2019 eine separate Gesetzesvorlage unterbreiten.

Budget 2019: Defizit von 11,7 Millionen Franken
Durch die nun unterbreiteten Gesetzesanpassungen verbessert sich das Budget 2019 um 13 Millionen Franken. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat deshalb einen entsprechend ergänzten Änderungsantrag zu Budget 2019 und IAFP 2019 bis 2022 vor. Gemäss dem neuen Änderungsantrag weist die Erfolgsrechnung 2019 noch einen Aufwandüberschuss von 11,7 Millionen Franken aus.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

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18-65_MM_RR_Finanzvorlage_2019.pdf Download 0 18-65_MM_RR_Finanzvorlage_2019.pdf
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