Kosten von Stützpunktaufgaben der Feuerwehr: Neue Ausführungsbestimmungen
Bisher fehlten im Kanton ausdrückliche Regelungen über die Einsatzkosten der Stützpunktfeuerwehren Sarnen und Engelberg. Zudem sind die entsprechenden Tarifansätze teilweise nicht mehr kostendeckend. Mit den neuen Ausführungsbestimmungen über die Kosten der Feuerwehr-, Ölwehr-, Chemiewehr- und Strahlenschutzeinsätze hat der Regierungsrat diese Lücken geschlossen.
Die neuen Ansätze basieren auf dem Kostendeckungsprinzip. An den Grundsätzen, welche Leistungen die Stützpunktfeuerwehren erbringen und welche entsprechend in Rechnung zu stellen sind, ändert sich nichts.
Link: Ausführungsbestimmungen über die Kosten der Feuerwehr-, Ölwehr-, Chemiewehr- und Strahlenschutzeinsätze
Zugehörige Objekte
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17-79_MM_RR_AB_Stutzpunktaufgaben_Fw_Sarnen_und_Engelberg.pdf | Download | 0 | 17-79_MM_RR_AB_Stutzpunktaufgaben_Fw_Sarnen_und_Engelberg.pdf |