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Kosten von Stützpunktaufgaben der Feuerwehr: Neue Ausführungsbestimmungen

18. Dezember 2017
Der Regierungsrat hat die Ausführungsbestimmungen über die Kosten der Feuerwehr-, Ölwehr-, Chemiewehr- und Strahlenschutzeinsätze aktualisiert. Die neuen Ansätze für die Entschädigung der Stützpunktfeuerwehren basieren auf dem Kostendeckungsprinzip. Der Leistungskatalog bleibt unverändert.
Der Kernauftrag der Gemeindefeuerwehren umfasst im Kanton Obwalden die Rettung bei Bränden, Explosionen und Elementarereignissen (z. B. Unwetter). Der Kanton ist für die Erfüllung der Stützpunktaufgaben zuständig. Diese beinhalten insbesondere die Hilfeleistung bei Unfällen sowie die Unterstützung der Gemeindefeuerwehren im Bedarfsfall mit schwerem Rettungs- und Spezialgerät. Der Kanton hat die Stützpunktaufgaben den Gemeindefeuerwehren Sarnen und Engelberg unter Kostenentschädigung übertragen.

Bisher fehlten im Kanton ausdrückliche Regelungen über die Einsatzkosten der Stützpunktfeuerwehren Sarnen und Engelberg. Zudem sind die entsprechenden Tarifansätze teilweise nicht mehr kostendeckend. Mit den neuen Ausführungsbestimmungen über die Kosten der Feuerwehr-, Ölwehr-, Chemiewehr- und Strahlenschutzeinsätze hat der Regierungsrat diese Lücken geschlossen.

Die neuen Ansätze basieren auf dem Kostendeckungsprinzip. An den Grundsätzen, welche Leistungen die Stützpunktfeuerwehren erbringen und welche entsprechend in Rechnung zu stellen sind, ändert sich nichts.

Link: Ausführungsbestimmungen über die Kosten der Feuerwehr-, Ölwehr-, Chemiewehr- und Strahlenschutzeinsätze

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