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Zwei Raser aus dem Verkehr gezogen

14. Juni 2017
Am vergangenen Wochenende mussten bei Geschwindigkeitskontrollen zwei Fahrzeuglenker aufgrund des Rasertatbestands aus dem Verkehr gezogen werden.

Am Samstag, 10. Juni 2017, nachmittags, führte die Kantonspolizei Obwalden auf der Schwanderstrasse im Dorf Stalden mit Höchstgeschwindigkeit generell 50 km/h eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Das schnellste Fahrzeug, ein Personenwagen, passierte die Messstelle nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit dorfeinwärts mit 105 km/h, was einer Überschreitung von netto 55 km/h entspricht.

Am Sontag, 11. Juni 2017, tagsüber, wurde auf der Brünigstrasse, kurz vor dem Brünigpass in Lungern im Ausserortsbereich eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Ein Motorrad passierte die Messstelle nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit mit 165 km/h bei erlaubten 80 km/h Höchstgeschwindigkeit, was einer Überschreitung von netto 85 km/h entspricht.

Gemäss Strassenverkehrsgesetz Art. 90 ist der Rasertatbestand gegeben, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Innerortsbereich um mindestens 50 km/h überschritten wird. Im Ausserortsbereich liegt der Rasertatbestand bei einer Überschreitung von mindestens 60 km/h vor.

Beide Raser werden an die Staatsanwaltschaft Obwalden verzeigt. Ihnen wurde der Führerausweis zuhanden der Administrativbehörde abgenommen und die Fahrzeuge sichergestellt.

Die Kantonspolizei Obwalden wird zu Präventionszwecken auch weiterhin regelmässige Geschwindigkeitskontrollen durchführen.

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