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Werkbeiträge für Kulturschaffende

27. Mai 2019
Die Kantone Obwalden und Nidwalden schreiben für das Jahr 2019 zum sechsten Mal gemeinsam Werkbeiträge aus. Angesprochen sind Kunstschaffende aller Kultursparten.

Die Kulturkommissionen von Nidwalden und Obwalden schreiben für 2019 gemeinsam Werkbeiträge für Kulturschaffende aus den beiden Kantonen aus. Seit 2014 findet diese Ausschreibung jährlich statt. Während in den ersten drei Jahren jeweils einzelne Sparten im Fokus standen, hat sich in den letzten Jahren die Öffnung des Wettbewerbs auf alle Kultursparten bewährt.

Mit den Werkbeiträgen werden Kunst- und Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen gefördert. Die ausgerichteten Beiträge sollen es ihnen ermöglichen, sich während einer gewissen Zeit intensiv ihrem Schaffen zu widmen und ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt weiterzuentwickeln.

Es werden wiederum ein Werkbeitrag von 20 000 Franken und ein Werkbeitrag von 10 000 Franken vergeben. Eine Fachjury wird die Eingaben sichten, diskutieren und schliesslich die Gewinnerinnen und Gewinner bestimmen.

Die Ausschreibung umfasst sämtliche innovativen Formen des künstlerischen und kulturellen Ausdrucks. So können beispielsweise die Entwicklung einer neuartigen Tanzchoreographie oder innovativer Theaterformen ebenso eingegeben werden wie museumspädagogische Konzepte oder interkulturelle Projekte. Ausgeschlossen von diesem Förderinstrument sind hingegen herkömmliche Aufführungsformate (Theater- und Tanzaufführungen), Filmproduktionen, Ausstellungsprojekte und CD-Produktionen.

Bewerbungen sind bis spätestens 31. August 2019 in vollständiger Form einzureichen beim Amt für Kultur und Sport Obwalden. Das Reglement und das Anmeldeformular können unter www.ow.ch oder www.nw.ch mit dem Suchbegriff „Werkbeiträge“ heruntergeladen werden.

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