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Gesetzesrevision Gesundheitsgesetz

1. Februar 2016
Am 1. Februar 2016 tritt das revidierte Gesundheitsgesetz in Kraft. Es werden dabei aber keine grundlegenden Veränderungen des Gesundheitswesens im Kanton Obwalden angestrebt, sondern hauptsächlich Anpassungen an die aktuellen und zukünftigen kantonalen und regionalen Bedürfnisse vorgenommen.
Das Gesundheitswesen in der Schweiz hat eine starke Dynamik entfaltet und sich teilweise grundlegend geändert, so dass das Gesundheitsgesetz aus dem Jahr 1991 nicht mehr in allen Teilen den Anforderungen und Bedürfnissen des heutigen öffentlichen Gesundheitswesens entsprach.

Oberstes Ziel der vorliegenden Gesetzesrevision war es, das Gesundheitsgesetz zu modernisieren und den aktuellen Begebenheiten anzupassen. So erfolgt mit der Revision des Gesundheitsgesetzes eine umfassende formelle Angleichung an die veränderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen sowie eine Anpassung des Rechts an die zurzeit herrschenden bzw. vorhersehbaren Herausforderungen des Gesundheitswesens.

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Botschaft_Gesundheitsgesetz_an_den_Kantonsrat.pdf Download 3 Botschaft_Gesundheitsgesetz_an_den_Kantonsrat.pdf
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Vernehmlassungsvorlage_Gesundheitsgesetz_Erlauternder_Bericht.pdf Download 5 Vernehmlassungsvorlage_Gesundheitsgesetz_Erlauternder_Bericht.pdf
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