Provisorische Steuerrechnung 2016: Regelung Zwecksteuer Hochwasserschutz in der Gemeinde Sarnen
Vorjahresdaten bilden Basis der provisorischen Steuerrechnung
Der provisorischen Steuerrechnung liegen die Einkommens- und Vermögensfaktoren der Veranlagungsverfügung aus dem Vorjahr oder der bereits eingereichten Steuererklärung 2015 zugrunde. Falls die Zahlen 2016 stark von dieser Datenbasis abweichen, können die Steuerpflichtigen eine abgeänderte Rechnungsstellung verlangen. Mit der definitiven Veranlagung werden die provisorischen Steuerrechnungen ersetzt.
Regelung für Gemeinde Sarnen
Seit dem Vorjahr erheben der Kanton und die Gemeinde Sarnen eine Zwecksteuer zur Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal. Der Einwohnergemeinderat Sarnen hat mit der Genehmigung der Jahresrechnung 2015 beschlossen, auf Stufe Gemeinde die Zwecksteuer von 0.1 Einheiten für den Hochwasserschutz ab dem Jahr 2016 auszusetzen. Der Beschluss wurde im Frühling 2016 rechtskräftig. Da die Steuerverwaltung zu diesem Zeitpunkt die Steuerperiode 2016 in der Veranlagungssoftware bereits konfiguriert hatte, basieren die nun versandten provisorischen Steuerrechnungen auf der Annahme, dass die Zwecksteuer Hochwasserschutz der Gemeinde Sarnen weitergeführt wird. Nach der Überprüfung der eingereichten Steuererklärungen nimmt die Steuerverwaltung die definitive Veranlagung vor. Darin wird die Zwecksteuer Hochwasserschutz der Gemeinde Sarnen nicht mehr enthalten sein. Das heisst, der entsprechende Betrag wir den Steuerzahlenden in der Gemeinde Sarnen in der definitiven Veranlagung automatisch gutgeschrieben.
Zugehörige Objekte
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MM_FD_Provisorische_Steuerrechnungen_Sarnen_2016.pdf (PDF, 80.54 kB) | Download | 0 | MM_FD_Provisorische_Steuerrechnungen_Sarnen_2016.pdf |
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